11.02.2013 Aufrufe

Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Satzung „Rektorenkonferenz <strong>der</strong> deutschen <strong>Musikhochschulen</strong> in <strong>der</strong> HRK“ 215<br />

dieser Satzung.<br />

§ 7 Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

(1) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist die Versammlung <strong>der</strong><br />

Mitgliedshochschulen und das oberste Org<strong>an</strong> <strong>der</strong> RKM.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung besteht aus je einem Vertreter <strong>der</strong><br />

Mitgliedshochschulen nach Abs. 5 und den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong><br />

Vorst<strong>an</strong>ds.<br />

(2) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung nimmt folgende Arten von Aufgaben<br />

wahr:<br />

a) sie informiert die Mitglie<strong>der</strong> über Angelegenheiten, die die<br />

Mitgliedshochschulen betreffen und tauscht Erfahrungen aus;<br />

b) sie spricht Empfehlungen aus, um die den Mitgliedshochschulen<br />

übertragenen Aufgaben zu koordinieren;<br />

c) sie trifft verbindliche Entscheidungen, die die RKM im<br />

Binnenverhältnis betreffen;<br />

d) sie trifft verbindliche Entscheidungen in <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Vertretung <strong>der</strong> Mitgliedshochschulen gegenüber Dritten.<br />

(3) Insbeson<strong>der</strong>e hat die Mitglie<strong>der</strong>versammlung folgende Aufgaben, die<br />

nicht auf <strong>an</strong><strong>der</strong>e Gremien übertragen werden können:<br />

a) Verabschiedung und Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> RKM;<br />

b) Aufnahme und Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n;<br />

c) Wahl <strong>des</strong> Vorst<strong>an</strong>ds;<br />

d) Entgegennahme und Beratung <strong>des</strong> Rechenschaftsberichts <strong>des</strong><br />

Vorst<strong>an</strong>ds;<br />

e) Beschlussfassung über den Haushalt;<br />

f) Auflösung <strong>der</strong> RKM.<br />

(4) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird vom Vorsitzenden in <strong>der</strong> Regel<br />

zweimal pro Jahr mit einer Frist von einem Monat unter Mitteilung<br />

<strong>der</strong> Tagesordnung zu einer ordentlichen Sitzung schriftlich<br />

eingeladen. Sie ist einzuberufen, wenn min<strong>des</strong>tens ein Drittel <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> dies be<strong>an</strong>tragt. An min<strong>des</strong>tens einer Sitzung jährlich<br />

nehmen auch die Prorektoren 60 und K<strong>an</strong>zler <strong>der</strong> Mitgliedshochschulen<br />

teil.<br />

(5) Jede in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>an</strong>wesende Mitgliedshochschule<br />

60 Die Bezeichnung Prorektor schließt auch die Vizepräsidenten mit ein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!