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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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36 Die Positionierung <strong>der</strong> RKM in Bildung und Kultur<br />

den Zielgruppen gehören aber auch Laienmusiker und Laiensänger, die<br />

ihr Wissen und ihre Fertigkeiten vervollkommnen wollen. Soweit dieser<br />

Personenkreis <strong>an</strong> Vorlesungen und Seminaren teilnehmen will, steht<br />

ihnen <strong>der</strong> Status <strong>des</strong> Gasthörers zur Verfügung.<br />

Wenn es die L<strong>an</strong><strong>des</strong>hochschulgesetze zulassen und es aufgrund <strong>der</strong><br />

örtlichen Gegebenheiten opportun erscheint, werden die Weiterbildungs<strong>an</strong>gebote<br />

privatrechtlich org<strong>an</strong>isiert. Eingetragene Vereine o<strong>der</strong><br />

Gesellschaften mit beschränkter Haftung schließen zwischen den<br />

weiterbildungsinteressierten Personen und den Lehrkräften <strong>der</strong><br />

Hochschule privatrechtliche Verträge und mieten gleichzeitig die<br />

Räumlichkeiten und die Ausstattung <strong>der</strong> Hochschule für ihre Unterzwecke<br />

<strong>an</strong>.<br />

Ergänzt wird die Weiterbildung auch durch Elementare Musikpädagogik<br />

für Senioren ein (Musikgeragogik). Zunehmend wird das Erlernen eines<br />

Instruments nicht mehr als eine einmalige Lebensch<strong>an</strong>ce <strong>an</strong>gesehen, die<br />

allein <strong>der</strong> Jugend vorbehalten bleibt, son<strong>der</strong>n auch als eine Möglichkeit,<br />

in späteren Jahren, möglicherweise sogar erst nach <strong>der</strong> Berufsphase,<br />

beim Musizieren und Singen die eigene Lebensqualität zu erhöhen. Das<br />

k<strong>an</strong>n in <strong>der</strong> eben <strong>an</strong>gesprochenen privatrechtlichen Form geschehen o<strong>der</strong><br />

auch durch Kooperationen, beispielsweise mit Volkshochschulen o<strong>der</strong><br />

privatrechtlichen Weiterbildungseinrichtungen. Damit leisten auch die<br />

<strong>Musikhochschulen</strong> einen wichtigen Beitrag zum lebensl<strong>an</strong>gen Lernen.<br />

5. <strong>Musikhochschulen</strong> als Exzellenz-Hochschulen<br />

Die deutschen <strong>Musikhochschulen</strong> erfüllen Kriterien, die heute allgemein<br />

für Exzellenz-Hochschulen zugrunde gelegt werden. Sie haben als Folge<br />

<strong>des</strong> vorherrschenden Einzelunterrichts weit überdurchschnittlich gute<br />

Betreuungsrelationen, praktizieren seit jeher durch Eignungsprüfungen<br />

eine individuelle Studierendenauswahl, pflegen sehr bewährte spezifische<br />

Formen <strong>der</strong> Qualitätssicherung wie Vortragsabende, Wettbewerbe und<br />

öffentliche Prüfungen und sind die Hochschulart, die in <strong>der</strong> Relation zur<br />

Zahl <strong>der</strong> Studienplätze mit großem Abst<strong>an</strong>d international am stärksten<br />

nachgefragt wird. Eine solche Exzellenz verl<strong>an</strong>gt allerdings auch<br />

beson<strong>der</strong>e Anstrengungen, die häufig über den unmittelbaren<br />

Hochschulbetrieb hinausgehen.

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