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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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220 Anh<strong>an</strong>g<br />

(2) Der Vorsitzende <strong>der</strong> RKM ist als Sprecher <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>gruppe <strong>der</strong><br />

<strong>Musikhochschulen</strong> gemäß § 13 Abs. 5 HRK-Ordnung Mitglied im<br />

HRK-Senat.<br />

(3) Die Rechte und Pflichten <strong>der</strong> RKM-Mitglie<strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> HRK<br />

werden in <strong>der</strong> HRK-Ordnung geregelt. Insbeson<strong>der</strong>e gelten die §§ 7ff.<br />

(Mitglie<strong>der</strong>versammlung), §§ 9 Abs. 5 und 10 Abs. 4 (Min<strong>der</strong>heiten-<br />

schutz), § 16 Abs. 2 (Antragsrecht gegenüber dem<br />

HRK-Präsidium) und § 25 (Son<strong>der</strong>rechte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>gruppen).<br />

§ 13 Fin<strong>an</strong>zverwaltung und Verfügungsrahmen <strong>des</strong> Vorst<strong>an</strong>ds<br />

(1) Die RKM fin<strong>an</strong>ziert sich über Beiträge ihrer Mitglie<strong>der</strong>. Je<br />

Mitgliedshochschule wird durch Beschluss <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung ein jährlicher Beitrag festgesetzt, <strong>der</strong> jeweils<br />

im J<strong>an</strong>uar fällig wird. Der Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung über<br />

den Beitrag bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> K<strong>an</strong>zler.<br />

(2) Haushaltsver<strong>an</strong>twortlicher <strong>der</strong> RKM ist <strong>der</strong> K<strong>an</strong>zler <strong>der</strong> Sitzhochschule<br />

<strong>des</strong> Vorsitzenden.<br />

(3) Der Haushaltsver<strong>an</strong>twortliche erstellt eine Haushaltsrechnung für das<br />

abgelaufene Haushaltsjahr und einen Haushaltspl<strong>an</strong> für das neue<br />

Haushaltsjahr. Haushaltsrechnung und Haushaltspl<strong>an</strong> werden vom<br />

Vorst<strong>an</strong>d zum Jahresbeginn <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung vorgelegt<br />

und dort verabschiedet. Nach Vorlage <strong>der</strong> Beschlüsse über den<br />

Jahresabschluss, über die Verwendung etwaiger Ausgabereste<br />

sowie über den Haushaltsentwurf für das folgende Jahr wird je<strong>der</strong><br />

Mitgliedshochschule im J<strong>an</strong>uar vom Haushaltsver<strong>an</strong>twortlichen ein<br />

Bescheid über den Jahresbeitrag erteilt.<br />

(4) Um die H<strong>an</strong>dlungsfähigkeit <strong>der</strong> RKM auch außerhalb von<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlungen zu gewährleisten, werden folgende<br />

Verfügungsrahmen festgelegt:<br />

a) <strong>der</strong> Vorsitzende entscheidet über Ausgaben im Einzelfall bis<br />

2.500 Euro<br />

b) <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d entscheidet über Ausgaben im Einzelfall bis<br />

10.000 Euro<br />

c) über alle darüber hinausgehenden Ausgaben entscheidet die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

(5) Der Vorsitzende unterrichtet den Vorst<strong>an</strong>d regelmäßig über Ausgaben<br />

nach Abs. 4a.

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