11.02.2013 Aufrufe

Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

218 Anh<strong>an</strong>g<br />

erhalten eine Erstattung ihrer Aufwendungen.<br />

(3) Der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter werden mit <strong>der</strong><br />

Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> RKM für die Dauer von drei Jahren<br />

gewählt; eine Wie<strong>der</strong>wahl ist einmal möglich. Die Amtszeit beginnt<br />

am 1. Oktober und endet mit dem Amts<strong>an</strong>tritt <strong>des</strong> neuen Vorst<strong>an</strong>ds.<br />

Bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> beiden Stellvertreter hat <strong>der</strong> Vorsitzende ein<br />

Vorschlagsrecht. Sofern <strong>der</strong> amtierende Vorsitzende bei <strong>der</strong> Wahl <strong>des</strong><br />

Vorsitzenden selbst k<strong>an</strong>didiert, leitet das nach Lebensjahren älteste<br />

Mitglied <strong>der</strong> RKM die Wahl. Findet sich auch im zweiten Wahlg<strong>an</strong>g<br />

keine Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>, gilt als gewählt, wer im dritten<br />

Wahlg<strong>an</strong>g die Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen auf sich vereinigt. Die<br />

Mitgliedschaft im RKM-Vorst<strong>an</strong>d endet zusätzlich zu Satz 2 mit dem<br />

Ausscheiden aus dem Amt eines Rektors, Prorektors, Dek<strong>an</strong>s o<strong>der</strong><br />

K<strong>an</strong>zlers einer Mitgliedshochschule.<br />

(4) Die Vorst<strong>an</strong>dsmitglie<strong>der</strong> vertreten sich bei Abwesenheit o<strong>der</strong> nach<br />

dem Ausscheiden nach Abs. 3 Satz 4 in <strong>der</strong> in Abs. 1 gen<strong>an</strong>nten<br />

Reihenfolge. Das Weitere regelt die Geschäftsordnung <strong>des</strong> Vorst<strong>an</strong>ds.<br />

Dort k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d für seine Mitglie<strong>der</strong> auch interne<br />

Geschäftsbereiche und Zuständigkeiten vereinbaren.<br />

(5) Der Vorst<strong>an</strong>d tagt in geeigneter Form nach Geschäftsbedarf. Der<br />

Vorst<strong>an</strong>d ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens zwei stimmberechtigte<br />

Vorst<strong>an</strong>dsmitglie<strong>der</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Sitzung teilnehmen. Beschlüsse bedürfen<br />

min<strong>des</strong>tens einer Mehrheit von zwei Stimmen <strong>der</strong> stimmberechtigten<br />

Vorst<strong>an</strong>dsmitglie<strong>der</strong>.<br />

(6) Der Vorst<strong>an</strong>d bereitet die Mitglie<strong>der</strong>versammlungen vor und setzt die<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Gremien um.<br />

(7) Der Vorst<strong>an</strong>d ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die diese<br />

Satzung keine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Zuständigkeit festlegt. Insbeson<strong>der</strong>e wirkt er<br />

darauf hin, dass die in § 3 Abs. 2 gen<strong>an</strong>nten Aufgaben <strong>der</strong> RKM<br />

erfüllt werden.<br />

(8) Der Vorst<strong>an</strong>d legt <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung zu Beginn eines Jahres<br />

einen Rechenschaftsbericht mit Fin<strong>an</strong>zbericht über das abgelaufene<br />

Jahr vor. Ihm obliegt auch die Einbringung <strong>der</strong> Haushaltsrechnung<br />

und <strong>des</strong> Haushaltspl<strong>an</strong>s <strong>des</strong> Haushaltsver<strong>an</strong>twortlichen in die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung (§ 13 Abs. 3).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!