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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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Akkreditierung und Qualitätssicherung <strong>an</strong> <strong>Musikhochschulen</strong> 99<br />

nur auf einzelne Studiengänge o<strong>der</strong> Studieng<strong>an</strong>gscluster bezieht. Nach<br />

Maßgabe <strong>der</strong> geltenden KMK-Beschlüsse zur Umsetzung <strong>der</strong><br />

Bolognareform müssen Studiengänge nicht nur im Zusammenh<strong>an</strong>g mit<br />

ihrer erstmaligen Einrichtung akkreditiert, son<strong>der</strong>n auch in regelmäßigen<br />

Abständen reakkreditiert werden, um ihre Anerkennung nicht zu<br />

verlieren.<br />

Im Gegensatz dazu sind in den englischsprachigen Län<strong>der</strong>n sogen<strong>an</strong>nte<br />

Institutional Audits verbreitet, bei denen <strong>der</strong> Aspekt <strong>der</strong> Evaluation<br />

gegenüber dem <strong>der</strong> Zertifizierung deutlich im Vor<strong>der</strong>grund steht.<br />

Institutionelle Audits zielen auf die Unterstützung eines von den<br />

Hochschulen selbst ver<strong>an</strong>tworteten Systems zur Qualitätsentwicklung und<br />

nehmen folgerichtig auch die L<strong>an</strong>gfriststrategie <strong>der</strong> Hochschule und das<br />

hausinterne Qualitätsm<strong>an</strong>agement unter die Lupe.<br />

Mit <strong>der</strong> Zulassung <strong>der</strong> sogen<strong>an</strong>nten Systemakkreditierung hat die KMK<br />

den deutschen Hochschulen inzwischen die Möglichkeit eröffnet, ein dem<br />

Institutionellen Audit <strong>an</strong>genähertes Verfahren <strong>an</strong>zuwenden. Unterstützt<br />

wird dieser Prozess durch mittlerweile in zahlreiche Län<strong>der</strong>gesetzgebungen<br />

eingeflossene Regelungen, die den Hochschulen parallel zur<br />

Verpflichtung auf die KMK-Beschlüsse auch den Aufbau eines<br />

hausinternen Qualitätssicherungssystems auferlegen. Sobald ein von <strong>der</strong><br />

Hochschule selbst betriebenes Qualitätssicherungssystem den Nachweis<br />

erbringen k<strong>an</strong>n, dass die im Rahmen dieses Systems implementierten<br />

Studiengänge den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Programmakkreditierung genügen,<br />

würde diese überflüssig. An<strong>der</strong>s als in Deutschl<strong>an</strong>d bisl<strong>an</strong>g noch üblich,<br />

würde d<strong>an</strong>n – bildlich gesprochen – nicht mehr je<strong>des</strong> einzelne vom<br />

Bäcker gebackene Brot überprüft, son<strong>der</strong>n die Funktionsfähigkeit <strong>des</strong><br />

Backofens und die Qualifikation <strong>des</strong> diesen Ofen beschickenden<br />

Personals.<br />

Die Einführung <strong>der</strong> Systemakkreditierung – bei <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>s als bei den<br />

Institutionellen Audits <strong>an</strong>gelsächsischer Prägung weiterhin<br />

Programmstrichproben vorgenommen werden sollen – k<strong>an</strong>n allerdings<br />

nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Regelung sein, welche die<br />

aufwändigen und Ressourcen bindenden Programmakkreditierungen<br />

vollständig überflüssig macht, ohne dabei Einbußen in Bezug auf die

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