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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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20<br />

Bun<strong>des</strong>regierung<br />

Parlamentarisches<br />

Kontrollgremium<br />

G 10-Kommission<br />

VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIE<br />

Das BfV ist u.a. in der Counter Terrorist Group (CTG) vertreten,<br />

einem Kooperationsforum europäischer Inlandsdienste außerhalb<br />

der EU­Strukturen. Die CTG unterhält Kontakte zum europäischen<br />

Lagezentrum Joint Situation Center (SitCen) und unterstützt<br />

die Arbeit der EU bei der Terrorismusbekämpfung. Ein<br />

weiteres Gremium ist das Civilian Intelligence Committee (CIC)<br />

der NATO. In diesem Forum, in dem In­ und Auslandsdienste<br />

vertreten sind, werden insbesondere Bedrohungsanalysen und<br />

Berichte für die NATO­Botschafter erstellt.<br />

III. Kontrolle <strong>des</strong> Verfassungsschutzes<br />

Hinsichtlich der Tätigkeit <strong>des</strong> BfV unterliegt die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

der Kontrolle durch den Deutschen Bun<strong>des</strong>tag, während<br />

die Fachaufsicht über das BfV durch das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong><br />

Innern ausgeübt wird. Zur Wahrnehmung der parlamentarischen<br />

Kontrolle ist beim Deutschen Bun<strong>des</strong>tag ein Kontrollgremium<br />

eingerichtet. Es ist von der Bun<strong>des</strong>regierung in regelmäßigen<br />

Abständen umfassend über die allgemeine Tätigkeit <strong>des</strong> BfV, <strong>des</strong><br />

MAD und <strong>des</strong> BND, über Vorgänge von besonderer Bedeutung –<br />

und auf Verlangen auch über sonstige Vorgänge zu unterrichten<br />

(§ 4 <strong>des</strong> Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher<br />

Tätigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> – PKGrG). Das Parlamentarische<br />

Kontrollgremium kann im Rahmen seines Rechts auf Kont­<br />

rolle von Bun<strong>des</strong>regierung und BfV verlangen, Akten und andere<br />

Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben<br />

und in Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln. Ebenso kann<br />

es BfV­Angehörige befragen oder von ihnen schriftliche Aus­<br />

künfte einholen. Beschränkungen <strong>des</strong> Brief­, Post­ und Fernmeldegeheimnisses<br />

nach Maßgabe <strong>des</strong> Art. 10 GG werden durch die<br />

vom Parlamentarischen Kontrollgremium bestellte unabhängige<br />

G 10­Kommission grundsätzlich vor deren Vollzug auf ihre Zuläs­<br />

sigkeit und Notwendigkeit überprüft. Gleiches gilt für die mit dem<br />

Terrorismusbekämpfungsgesetz eingeräumten Auskunftsrechte,<br />

soweit sie gegenüber Postdienstleistungsunternehmen bzw. Tele­<br />

kommunikations­ und Teledienstleistern geltend gemacht werden<br />

(vgl. Kap. II).

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