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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS<br />

vierte Person war als Unterstützer der IJU in die Anschlagspläne<br />

involviert.<br />

Am 9. März <strong>2011</strong> verurteilte das Berliner Kammergericht die<br />

Ehefrau eines der Mitglieder der sogenannten Sauerland­Gruppe<br />

wegen Unterstützung und Werbens um Mitglieder für ausländische<br />

terroristische Vereinigungen zu einer Freiheitsstrafe<br />

von zweieinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an,<br />

dass die Angeklagte in der Zeit vom 7. Oktober 2009 bis zum<br />

8. Februar 2010 durch eine Vielzahl von ins Internet eingestellten<br />

Textbeiträgen und Videos sowie durch Geldtransfers die terroristischen<br />

Organisationen „al­Qaida“, IJU sowie die „Deutschen Taliban<br />

Mujahideen“ unterstützt hatte.<br />

Bei den „Deutschen Taliban Mujahideen“ handelte es sich um<br />

eine kleine Gruppierung, die vor allem aus deutschen Konvertiten,<br />

Deutsch­Türken und Türken bestanden hatte. Nach eigenem<br />

Bekunden rechneten sich die „Deutschen Taliban Mujahideen“<br />

zu den „Taleban“; eine entsprechende Bestätigung der „Taleban“<br />

erfolgte jedoch nie. Die „Deutschen Taliban Mujahideen“ traten<br />

erstmalig im September 2009 in einem von der Medienstelle „Elif<br />

Medya“ produzierten Video öffentlich auf. Seit April 2010 konnten<br />

keine neuen Veröffentlichungen der Gruppierung festgestellt<br />

werden. Am 28. April 2010 wurden der Gründer und Anführer der<br />

„Deutschen Taliban Mujahideen“ sowie ein weiteres Gründungsmitglied,<br />

ein deutscher Konvertit, bei einem Feuergefecht mit<br />

pakistanischen Sicherheitskräften getötet. Daraufhin zerstreute<br />

sich die ohnehin mitgliederschwache Splittergruppe.<br />

Am 8. April <strong>2011</strong> erhob die Bun<strong>des</strong>anwaltschaft vor dem OLG<br />

Stuttgart (Baden­Württemberg) Anklage gegen einen deutschen<br />

Staatsangehörigen wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen<br />

Vereinigung IJU. Der Anklageschrift zufolge kam der<br />

Angeschuldigte Anfang <strong>des</strong> Jahres 2007 über das Internet in Kontakt<br />

mit der IJU. Dabei lernte er den Medienverantwortlichen<br />

der Organisation kennen, mit dem er sich in Internet­Chats, aber<br />

auch während eines Aufenthalts in Istanbul (Türkei) Ende 2007<br />

über Beiträge und „Jihad“­Videos auf der Homepage der IJU aus­<br />

tauschte. Spätestens seit dem Frühjahr 2007 teilte er die Ideologie<br />

und Ziele der IJU. Von Februar bis August 2008 unterstützte der<br />

Angeschuldigte den gewaltsamen „Jihad“ der IJU durch drei Bargeldüberweisungen.<br />

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