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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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22<br />

Personenzusammenschlüsse<br />

Berichterstattung<br />

über „Verdachtsfälle“<br />

VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIE<br />

der Bewertung führen, dass dieser Personenzusammenschluss<br />

verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und damit zur Feststellung<br />

führt, dass es sich hierbei um eine extremistische Organisation<br />

handelt. Damit ist nicht die Feststellung verbunden, dass alle<br />

Mitglieder bzw. Anhänger extremistische Ziele verfolgen oder<br />

unterstützen.<br />

In den Zitaten sind eventuelle orthografische und grammatikalische<br />

Fehler der Originaltexte nicht korrigiert.<br />

Alle Zahlenangaben zum Mitgliederpotenzial der im Bericht<br />

genannten Personenzusammenschlüsse beziehen sich auf die<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und sind z.T. geschätzt und gerundet.<br />

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass den Verfassungsschutzbehörden<br />

nicht zu allen Mitgliedern dieser Personenzusammenschlüsse<br />

individuelle Erkenntnisse vorliegen. Dies folgt<br />

schon daraus, dass die Verfassungsschutzbehörden hauptsächlich<br />

einen Strukturbeobachtungsauftrag haben; umfassende personenbezogene<br />

Erkenntnisse zu allen Mitgliedern der beobachteten<br />

Personenzusammenschlüsse sind dafür nicht erforderlich.<br />

Ausnahmsweise kann eine Berichterstattung im <strong>Verfassungsschutzbericht</strong><br />

auch dann in Betracht kommen, wenn die im<br />

Hinblick auf einen Personenzusammenschluss vorliegenden<br />

tatsächlichen Anhaltspunkte eine Bewertung als extremistisch<br />

noch nicht rechtfertigen. Unter Berücksichtigung der mit einer<br />

Nennung im <strong>Verfassungsschutzbericht</strong> einhergehenden Sank­<br />

tionswirkung müssen in diesen Fällen hinreichend gewichtige<br />

Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen<br />

vorliegen, die aufgrund eines im konkreten Einzelfall hinzutretenden<br />

besonderen Aufklärungsinteresses der Öffentlichkeit eine<br />

Berichterstattung erfordern.<br />

Soweit sich die Berichterstattung ausnahmsweise auf solche Verdachtsfälle<br />

bezieht, sind diese – auch für den flüchtigen Leser<br />

erkennbar – im Text ausdrücklich als Verdachtsfall kenntlich<br />

gemacht.

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