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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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Islamismus/islamistischer Terrorismus<br />

I. Überblick<br />

1. Entwicklungen im Islamismus/islamistischen Terrorismus<br />

Deutschland liegt weiterhin im Fokus islamistisch­terroristischer<br />

Bestrebungen. Die islamistische Szene besteht aus verschiedenen<br />

Strukturen, die immer stärker miteinander vernetzt sind. Hieraus<br />

resultieren Gefahren für die innere Sicherheit, die sich jederzeit in<br />

Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimension und Intensität<br />

realisieren können. Das Spektrum islamistischer Terrorstrukturen<br />

in Deutschland reicht von Netzwerken gewaltbereiter<br />

Islamisten, die in enger Beziehung zu „jihadistischen“ 130 Organisationen<br />

im Ausland stehen, über weitgehend autark operierende<br />

Kleinstgruppen bis hin zu Einzeltätern, die sich – zum Teil in<br />

rasanter Geschwindigkeit über das Internet – selbst radikalisieren<br />

und Anschläge selbstständig planen.<br />

Der erste vollendete islamistisch motivierte terroristische Anschlag<br />

auf deutschem Boden wurde durch einen solchen Einzeltäter<br />

begangen. Ein 21­jähriger kosovarisch­serbischer Staatsangehöriger<br />

tötete am 2. März <strong>2011</strong> am Flughafen Frankfurt am<br />

Main (Hessen) zwei US­amerikanische Soldaten und verletzte<br />

weitere schwer. Weder die strafrechtlichen Ermittlungen noch das<br />

am 31. August <strong>2011</strong> eröffnete Gerichtsverfahren vor dem Oberlan<strong>des</strong>gericht<br />

(OLG) Frankfurt am Main (Hessen) haben Anhalts­<br />

punkte für weitere Tatbeteiligte oder eine Einbindung <strong>des</strong> Angeklagten<br />

in eine terroristische Zelle ergeben (vgl. Kap. II, Nrn. 1, 4).<br />

Die von „al­Qaida“ ausgehende Bedrohung für die internatio­<br />

nale Staatengemeinschaft und Deutschland bleibt auch nach<br />

der Tötung ihres Gründers und Anführers Usama Bin Ladin am<br />

130 Jihad bedeutet „Bemühung“. Im Islam wird zwischen zwei Arten <strong>des</strong> Jihad unterschieden,<br />

dem sogenannten Großen Jihad, der die individuelle Bemühung um<br />

den Glauben bezeichnet, und dem sogenannten Kleinen Jihad, der im islamischen<br />

Recht eine der zulässigen Formen <strong>des</strong> Krieges zur Erweiterung <strong>des</strong> islamischen<br />

Herrschaftsbereichs oder zu <strong>des</strong>sen Verteidigung bezeichnet. Unter „Jihadisten“<br />

werden Personen verstanden, die dem sogenannten Kleinen Jihad absolute Priorität<br />

einräumen und diesen nicht nur als kollektive, sondern als individuelle Pflicht eines<br />

jeden Muslims begreifen und propagieren. „Jihad“, „jihadistisch“ etc. wird im Folgenden<br />

in Anführungsstrichen geschrieben um zu verdeutlichen, dass „Jihadisten“ das<br />

Verständnis von Jihad für ihre ideologischen Ziele instrumentalisieren.

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