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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

(OHNE ISLAMISMUS)<br />

solchen Vorgesprächen wird die Spende eingesammelt; die Über­<br />

gabe einer Spendenquittung erfolgt dann in einem weiteren separaten<br />

Schritt. Dieses mehrstufige Vorgehen soll die Beweisführung<br />

in polizeilichen Ermittlungsverfahren erschweren und die eingesammelten<br />

Gelder schützen. Sofern sich die Spendensammler<br />

konsequent an diese Sicherheitsdirektiven halten, können bei<br />

Durchsuchungsmaßnahmen entweder nur Spendenquittungen<br />

oder nur Bargeld sichergestellt werden.<br />

Im Finanzsystem der PKK stellt das sogenannte Wirtschafts­ und<br />

Finanzbüro (E<strong>MB</strong>) ein wichtiges Element dar. Funktionäre dieser<br />

Organisationseinheit kontrollieren Einnahmen und Ausgaben<br />

der Organisation und koordinieren auch Bargeldtransporte in<br />

Deutschland und Europa.<br />

Die PKK ist weiterhin in den USA gemäß dem „Foreign Narcotics<br />

Kingpin Designation Act“ (Gesetz zur Kennzeichnung ausländischer<br />

Drogenhändler) als eine in den Drogenschmuggel involvierte<br />

Organisation gelistet. In Deutschland liegen jedoch keine<br />

Hinweise dafür vor, dass Organisationsstrukturen der PKK direkt<br />

in den Drogenhandel verwickelt sind.<br />

1.2.9 Strafverfahren gegen Funktionäre der PKK<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> hatten sich erneut mehrere Führungsfunktionäre<br />

der Organisation vor Gericht zu verantworten:<br />

■ Am 21. Januar <strong>2011</strong> verurteilte das Landgericht (LG) Lüneburg<br />

(Niedersachsen) einen PKK­Funktionär wegen Verstoßes gegen<br />

das Vereinsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten<br />

unter Strafaussetzung zur Bewährung. Dem Verurteilten war<br />

die Teilnahme an einem Treffen hochrangiger PKK­Kader in<br />

seiner Eigenschaft als verantwortlicher Leiter eines PKK­Gebiets<br />

zur Last gelegt worden.<br />

■ Am 17. März <strong>2011</strong> verurteilte das LG Stuttgart (Baden­<br />

Württemberg) neun PKK­Aktivisten wegen gefährlicher Kör­<br />

perverletzung und schweren Landfriedensbruchs jeweils zu<br />

einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.<br />

Die Verurteilten hatten am 8. Mai 2010 in einem türkischen<br />

Lokal in Nürtingen (Baden­Württemberg) mehrere Personen<br />

angegriffen und mit Baseballschlägern und Eisenstangen z.T.<br />

schwer verletzt.

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