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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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196<br />

LINKSEXTREMISMUS<br />

Geldstrafen und Geldbußen. Unter der Überschrift „Die Rote Hilfe<br />

ist keine karitative Einrichtung“ erläutert sie ihre Ziele:<br />

„Die Unterstützung für die Einzelnen soll zugleich ein Beitrag zur<br />

Stärkung der Bewegung sein. Jede und Jeder, die sich am Kampf<br />

beteiligen, soll das in dem Bewußtsein tun können, dass sie auch hinterher,<br />

wenn sie Strafverfahren bekommen, nicht alleine dastehen.“<br />

(Homepage „ROTE HILFE E.V.“, 8. Dezember <strong>2011</strong>)<br />

Die Unterstützung schließt auch ehemalige Angehörige terroristischer<br />

Vereinigungen ein. So forderte die „Rote Hilfe“ die sofortige<br />

Freilassung zweier ehemaliger Angehöriger der terroristischen<br />

„Revolutionären Zellen“ (RZ) 116 :<br />

„Aber was wir wissen ist, dass sie sich für die Befreiung der Menschen,<br />

für eine fortschrittliche Gesellschaft eingesetzt haben. Sie<br />

haben sich als Teil der radikalen Linken für die Veränderung all<br />

unserer Lebensverhältnisse eingesetzt. Das weiß auch der Staat,<br />

der mit unbedingten Verfolgungswillen versucht diesen Teil der<br />

Geschichte zu ende zu bringen. (…) Wir haben großen Respekt vor<br />

der politischen Kontinuität, die in ihrem Handeln zu erkennen ist.<br />

Wir wissen, dass ihr Handeln juristisch wie politisch richtig ist. (…)<br />

Deshalb möchten wir sie in diesem Handeln nicht alleine lassen, wir<br />

möchten sie unterstützen und bestärken. (…) Wir solidarisieren uns<br />

aufgrund ihrem konsequenten Eintreten für eine linke Sache, wir<br />

solidarisieren uns aufgrund ihrer miserablen Behandlung und Verfolgung<br />

durch die deutschen Behörden. (…) Wir fordern die sofortige<br />

Freilassung der Inhaftierten, wir fordern die sofortige Einstellung der<br />

Verfahren.“<br />

(Homepage „ROTE HILFE E.V.“, Ortsgruppe Frankfurt am Main,<br />

6. Oktober <strong>2011</strong>)<br />

116 Im September <strong>2011</strong> wurden Sonja Suder und Christian Gauger (ehemalige Angehörige<br />

der RZ), die sich seit Ende der 1970er Jahre in Frankreich aufhielten und<br />

dort 2001 festgenommen worden waren, nach Deutschland ausgeliefert. Gegen<br />

beide Personen bestand seit 1978 ein Haftbefehl <strong>des</strong> BGH, seit 2006 ein neu erlassener<br />

EU-Haftbefehl und seit 2007 ein weiteres Auslieferungsersuchen an die französischen<br />

Behörden. Suder und Gauger wird die Beteiligung an Sprengstoffanschlägen<br />

und Brandstiftungen in den Jahren 1977/78 im süddeutschen Raum<br />

vorgeworfen.

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