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Deutscher Bundestag Entwurf des Gesamtberichts

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Enquete Gesamtbericht Stand 8.4.2013: Teil B: Projektgruppe 1<br />

3. Wechselwirkungen von Wachstum, Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft<br />

3.1. Wachstum und öffentliche Haushalte<br />

3.1.1. Nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben<br />

Die Gewährleistung öffentlicher Aufgaben von Bund, Ländern und Kommunen trägt wesentlich zu Wohlstand<br />

und Lebensqualität in Deutschland bei. Die Finanzierung von Aufgaben der öffentlichen Hand, etwa eines<br />

leistungsstarken und umfassenden Bildungs- oder Gesundheitssystems oder einer modernen Infrastruktur, geht<br />

immer auf politische Wertentscheidungen zurück. Wenn diese Leistungen öffentlich und auf hohem Niveau<br />

erbracht werden sollen, braucht der Staat eine solide und den Aufgaben angemessene Einnahmebasis. Liegt<br />

diese nicht vor, wurden und werden die öffentlichen Aufgaben über eine Kreditaufnahme <strong>des</strong> Staates finanziert.<br />

Dies hat in der Vergangenheit zu einem kontinuierlichen Anwachsen der öffentlichen Verschuldung geführt<br />

(siehe Kapitel 3.1.3 dieses Sondervotums).<br />

Um das Ziel einer nachhaltigen Haushaltspolitik zu erreichen, ist eine Begrenzung der Schuldenstandsquote,<br />

also <strong>des</strong> Schuldenstands im Verhältnis zum nominalen BIP, auf ein angemessenes Maß Voraussetzung. Deshalb<br />

sollen Einnahmen und Ausgaben über einen Konjunkturzyklus hinweg in einer Balance sein. So tragen wir dazu<br />

bei, dass künftige Generationen einen finanz-, sozial- und gesellschaftspolitischen Gestaltungsspielraum haben.<br />

Die Rückführung der Schuldenstandsquote kann theoretisch durch eine gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate<br />

gelingen, die über dem jährlichen Haushaltsdefizit (als Anteil am BIP) liegt. Dies dürfte jedoch unter den<br />

zukünftigen Bedingungen nur schwer zu erreichen sein (vgl. Kapitel 2.6 dieses Sondervotums). Deshalb muss ein<br />

solide und solidarisch finanziertes Gemeinwesen die strukturelle Unterfinanzierung von Bund, Ländern und<br />

Kommunen beenden. Dazu können sowohl Kürzungen verzichtbarer Ausgaben wie zum Beispiel ökologisch<br />

schädliche Subventionen als auch die Verbesserung der Einnahmen einen Beitrag leisten.<br />

Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass der Staat im Prozess der wirtschaftlichen Entwicklung eine besondere<br />

Rolle einnimmt. Er ist in der Lage, nach gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen Investitionen zu tätigen, die<br />

erst nach längerer Zeit zu sichtbaren Erfolgen und Einnahmen führen. So ist zum Beispiel im Bereich der<br />

Grundlagenforschung häufig völlig unklar, zu welchen Erkenntnissen der Forschungsprozess führen kann und<br />

wie diese Erkenntnisse in die zukünftige Entwicklung einfließen werden. Über den Staat können<br />

gesamtgesellschaftliche Aufgaben und Güter organisiert und finanziert werden, die der Markt entweder nur<br />

ineffizient oder gar nicht bereitstellen kann („öffentliche Güter“). Darüber hinaus kann der Staat entgegen der<br />

einzelwirtschaftlichen Logik handeln, etwa indem er in Krisenzeiten in den Wirtschaftsprozess interveniert und<br />

so die Entwicklung stabilisiert.<br />

Staatseinnahmen setzen sich aus Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie Gewinnen öffentlicher Unternehmen<br />

und Veräußerungserlösen zusammen. Grundsätzlich sollten die öffentlichen Einnahmen die für die<br />

Gewährleistung öffentlicher Aufgaben nötigen Ausgaben im Sinne fiskalischer Nachhaltigkeit abdecken.<br />

Genügen die Einnahmen jedoch nicht, um die Ausgaben abzudecken, hat der Staat grundsätzlich die<br />

Möglichkeit, Kredite aufzunehmen (Neuverschuldung). Wenn die Nettoneuverschuldung über der Wachstumsrate<br />

liegt, erhöht sich auch die Schuldenquote. Diese muss gerade in Zeiten <strong>des</strong> wirtschaftlichen Aufschwungs wieder<br />

zurückgefahren werden. In der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland sind der Erhöhung der Schuldenstandsquote und<br />

öffentlichen Defiziten generell durch die grundgesetzlich verankerte Schuldenregel Grenzen gesetzt.<br />

Die Möglichkeiten stabilisierungspolitischer Verschuldung sind durch die Schuldenregel auf Phasen<br />

konjunkturellen Abschwungs oder Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen begrenzt. Somit können in<br />

konjunkturellen Normallagen nur geringe Investitionen zum Beispiel im ökologischen Umbau über<br />

Kreditaufnahme finanziert werden. In Zukunft werden solche Investitionen nur noch dann durchgeführt werden<br />

können, wenn an anderer Stelle Steuererhöhungen vorgenommen werden und/oder Ausgaben gestrichen werden<br />

können.<br />

Die Schuldenregel wurde eingeführt, damit die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Hand als Schuldner erhöht<br />

wird. Ob dies eintrifft, wird sich erst in Zukunft zeigen. Zwar funktioniert öffentliche Verschuldung nur so lange,<br />

wie die Unternehmen, Privathaushalte oder das Ausland bereit sind, dem Staat das Geld zu leihen. Grenzen<br />

dieser Bereitschaft lassen sich theoretisch aber nicht ableiten, da der Staat ewig „lebt“ und mit Steuern und<br />

Abgaben über ein starkes Instrumentarium zur Einkommenserzielung verfügt. Jedoch stößt sie dann an Grenzen,<br />

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