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Deutscher Bundestag Entwurf des Gesamtberichts

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Enquete Gesamtbericht Stand 8.4.2013: Teil C: Projektgruppe 2<br />

Sondervotum der Fraktion DIE LINKE. sowie <strong>des</strong> Sachverständigen Prof. Dr. Ulrich Brand zum<br />

Indikatorensatz der Projektgruppe 2<br />

Vorbemerkung<br />

Die Enquete-Kommission hat den Auftrag, einen Indikator zu entwickeln, der ein ganzheitliches Verständnis von<br />

Wohlstand in Zahlen auszudrücken vermag. 721 Bereits zu einem frühen Zeitpunkt <strong>des</strong> Diskussionsprozesses<br />

wurde deutlich, dass ein gemeinsamer Bericht nicht möglich sein würde.<br />

Mit Bedauern stellen wir fest, dass die Enquete-Kommission mehrheitlich nicht willens war, die zentralen<br />

Dimensionen der sozialen und ökologischen Entwicklung kritisch zu würdigen und entsprechende Indikatoren zu<br />

identifizieren. Ebenso zu bedauern ist, dass nicht nur ein mangelhafter, sondern auch ein viel zu umfangreicher<br />

Indikatorensatz vorgeschlagen wird.<br />

Ein Tableau aus insgesamt 20 Indikatoren ist einer breiten Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Abwegig ist darüber<br />

hinaus die Aufgliederung <strong>des</strong> Indikatorensatzes in zehn Leitindikatoren, neun Warnlampen und eine<br />

Hinweislampe.<br />

Aus diesen Gründen wird der mehrheitlich beschlossene Indikatorensatz kaum mediale Aufmerksamkeit finden<br />

und keine nennenswerte politische Wirkung entfalten. Das grundsätzlich begrüßenswerte Anliegen der Enquete-<br />

Kommission wird dadurch konterkariert.<br />

Vor diesem Hintergrund ist ein Sondervotum nicht zu vermeiden. Es enthält die von uns vorgeschlagenen<br />

Indikatoren und benennt die gravierenden Mängel <strong>des</strong> Mehrheitsberichts. Auf eine nochmalige Darstellung der<br />

internationalen Indikatorendebatte sowie der gesellschaftlichen und ökologischen Probleme, die mittels<br />

Indikatoren quantifiziert werden sollen, wird hier weitgehend verzichtet. Verwiesen sei auf die entsprechenden<br />

Abschnitte <strong>des</strong> <strong>Gesamtberichts</strong>.<br />

Worum es bei der Indikatorenfrage geht<br />

Wohlstand und Lebensqualität für alle Menschen innerhalb der ökologischen Grenzen – das ist im 21.<br />

Jahrhundert die entscheidende politische Aufgabe. Bislang aber gibt es keine hinreichenden Antworten auf<br />

zentrale Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung. Wie ist dauerhaft Wohlstand für alle zu gewährleisten? Mit<br />

welchen Mitteln kann die Gesellschaft in ihrer ganzen Breite für Lebensqualität, Teilhabe und Mitgestaltung<br />

sorgen? Welche grundlegenden Veränderungen von Wirtschaft und Gesellschaft sind nötig, um den Raubbau an<br />

der Natur einzudämmen und zu beenden? Wo liegen die Schwerpunkte politischen Handelns, wenn künftig statt<br />

einer Orientierung auf quantitatives Wachstum die soziale und ökologische Wohlfahrt im Mittelpunkt stehen<br />

soll? Diese Kernfragen sind die Grundlage für die Auswahl von neuen, alternativen Indikatoren.<br />

In der internationalen Indikatorendiskussion herrscht Einvernehmen darüber, dass das Bruttoinlandsprodukt<br />

(BIP) aus verschiedenen Gründen ein unzureichen<strong>des</strong> und verzerren<strong>des</strong> Maß der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

ist (vgl. hierzu auch das Sondervotum der Opposition der Projektgruppe 1). Das BIP erfasst nur die mit einem<br />

Preis bewerteten wirtschaftlichen Aktivitäten und schließt damit unbezahlte Tätigkeiten aus. Es berücksichtigt<br />

ebenfalls nicht oder kaum die sozialen Folgen und ökologischen Kosten wirtschaftlichen Handelns und<br />

unterschätzt systematisch den Wert öffentlicher Güter. Im BIP schlägt sich darüber hinaus wirtschaftliches<br />

Handeln unabhängig von seiner Qualität nieder. Das BIP bewertet beispielsweise den Abbau, die Verwertung<br />

und den damit verbundenen Verlust von Naturgütern als Zugewinn. Angesichts vielfältiger Mängel <strong>des</strong> BIP<br />

herrscht allgemeines Einvernehmen darüber, dass andere Indikatoren das BIP ergänzen und relativieren sollten.<br />

721 Einsetzungsbeschluss (2010): 3.<br />

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