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Deutscher Bundestag Entwurf des Gesamtberichts

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Enquete Gesamtbericht Stand 8.4.2013: Teil A: Einleitung und Überblick<br />

Intransparenz sollte durch klare Transparenzregeln und den Zugang unterschiedlicher Stakeholder zum<br />

Regulierungsvorgang sowie externe Kontrollen (politische, rechtliche, publizistische sowie durch<br />

unabhängige Expertengruppen) und interne Kontrollen (Haftungsregeln, Rotation zur Vermeidung einer<br />

engen Bindung von Mitarbeitern und Regelungsadressaten, normative Festlegungen etc.) der<br />

Regulierungsinstanz reduziert werden.<br />

Möglichkeit Trennbankensystem<br />

Als Konsequenz auf die jüngste Finanzkrise fordern einige Mitglieder der PG4 ein Trennbankensystem zu<br />

etablieren, also die Trennung <strong>des</strong> Geschäftsbankenteils vom Investmentbanking. Andere Mitglieder halten<br />

die Beibehaltung <strong>des</strong> Universalbankensystems in Deutschland für geboten, weil eine Separation der<br />

einzelnen Sparten nur schwer umgesetzt werden kann, sie aber auch nicht entscheidend für das Ziel der<br />

Schaffung von Finanzmarktstabilität erscheint. Bei einer politisch gewollten Umsetzung wird von allen<br />

Projektgruppenmitgliedern jedoch die Umsetzung in einer Holdingslösung empfohlen (mit einer<br />

Unterteilung der Geschäfte in drei Bereiche).<br />

Regulierung der Ratingagenturen, Möglichkeit der Schaffung einer europäischen Ratingagentur<br />

Die Relevanz der Ratings würde durch eine primäre Orientierung der Regeln zur Eigenkapitalhinterlegung<br />

an den ungewichteten Aktiva (s. Handlungsempfehlung zu den Eigenkapitalvorschriften) bereits sinken.<br />

Daneben sollten die bankinternen Ratingverfahren gefördert werden, um die Abhängigkeit von externen<br />

Ratings weiter zu verringern.<br />

Einige Mitglieder der Projektgruppe schlagen vor, eine europäische gemeinnützige unabhängige<br />

Ratingagentur zu schaffen, die für zusätzlichen Wettbewerb auf dem internationalen Markt für Ratings<br />

sorgen und Bewertungsverfahren ermöglichen soll, die nicht durch Interessenkonflikte verzerrt sind. Die<br />

Mehrheit der PG 4-Mitglieder würde eine Intensivierung <strong>des</strong> privatwirtschaftlichen Wettbewerbs auf dem<br />

internationalen Markt für Ratings begrüßen. Die Einrichtung einer öffentlich geförderten oder gar<br />

öffentlich-rechtlichen Ratingagentur sieht sie jedoch skeptisch. Grundsätzlich sehen sie es nicht als<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Staates an, die Güte von Finanzmarktprodukten zu bewerten.<br />

2.3.2 Zukunftsfähige Finanzpolitik:<br />

Maßnahmen mit Blick auf die explizite Verschuldung:<br />

Die in der Verfassung niedergelegte Schuldenbremse wie auch der Fiskalpakt werden als sinnvoll erachtet,<br />

um die Staatsverschuldung beschränken zu können, und müssen beachtet werden.<br />

Die Möglichkeiten zur Verschuldung außerhalb der Kernhaushalte sollten weiter eingeschränkt werden.<br />

Um den Deutungsspielraum beim Vorliegen von schweren Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen<br />

einzuschränken, schlägt die Koalitionsmehrheit vor, dass ein hartes Kriterium definiert werden könnte, ab<br />

wann die Tatbestände erfüllt sind. SPD und Bündnis 90/ Die Grünen halten den Verfassungstext in diesem<br />

Punkt für ausreichend.<br />

Zusätzlich zur Schuldenbremse werden die europäischen Regeln für eine solide Finanzpolitik mittels <strong>des</strong><br />

reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts und <strong>des</strong> Fiskalpakts (in <strong>des</strong>sen Regelungsbereich auch<br />

Kommunen und Sozialversicherungen fallen) als grundsätzlich positiv bewertet – auch wenn der<br />

tatsächliche Beitrag zur finanzpolitischen Solidität in Deutschland noch nicht abgeschätzt werden kann.<br />

Deutschland sollte bemüht sein (und davon wird auch ausgegangen), in Europa eine finanzpolitische<br />

Vorbildfunktion einzunehmen, ebenso wie es auf europäischer Ebene einer weiteren verstärkten<br />

fiskalischen Koordination bedarf.<br />

In einem Sondervotum der Fraktion DIE LINKE. werden Nachteile <strong>des</strong> aktuellen Rechtsrahmens benannt (vgl.<br />

Sondervotum zu Kap. E 3.4).<br />

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