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Deutscher Bundestag Entwurf des Gesamtberichts

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Enquete Gesamtbericht Stand 8.4.2013: Teil A: Einleitung und Überblick<br />

Bildung für Nachhaltigkeit und verantwortliches Handeln betrifft in besonderem Maße die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in der chemischen Industrie. Die Unternehmen sollten im Sinne der Mitarbeiterorientierung<br />

Fragen <strong>des</strong> nachhaltigen Wirtschaftens stärker in die Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten<br />

integrieren, damit direkt in den Unternehmen die entsprechenden Kompetenzen weiterentwickelt werden.<br />

Selbstverpflichtungen sollten von der Industrie weiterhin als Instrument der Nachhaltigkeitskommunikation<br />

genutzt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Selbstverpflichtungen überprüfbar sind und<br />

über den Stand der Erfüllung regelmäßig berichtet wird. Ein Greenwashing seitens der Chemieindustrie ist<br />

unbedingt zu vermeiden, denn die dadurch entstehenden Vertrauensverluste sind nur schwer zu korrigieren.<br />

Auch der Staat ist gefordert, die ordnungspolitischen Regelungen, die eine nachhaltige Entwicklung in der<br />

Chemieindustrie unterstützen sollen, verständlich gegenüber Industrie und Bevölkerung zu kommunizieren.<br />

2.3.4 Klimapolitik<br />

Vorbildrolle<br />

– Rahmenbedingungen für eine deutsche/europäische unilaterale<br />

In der systematischen Aufarbeitung <strong>des</strong> bestehenden Ordnungsrahmens und Abgleichs mit den<br />

aufgeführten Kriterien (inklusive der Erfassung der komplexen Wechselwirkungen) sieht die<br />

Projektgruppe 4 einen zentralen Forschungsbedarf. Dem nächsten Deutschen <strong>Bun<strong>des</strong>tag</strong> wird eine<br />

eingehende und vertiefende Untersuchung und daraus folgende systematische Verbesserung <strong>des</strong><br />

Ordnungsrahmens empfohlen, da bisher ein kohärenter, konsistenter und umfassender Gesamtansatz fehlt<br />

(– wobei Teile der Projektgruppe 4 einen Multi-Impuls-Ansatz sogar präferieren). Auf Basis dieser<br />

Ergebnisse sollte die deutsche Politik zur Minderung von Treibhausgasen in Deutschland und Europa dann<br />

zunehmend europäisiert werden, wobei insbesondere die Übergänge sorgfältig zu planen sind.<br />

Auch jetzt schon sollten nationale oder sogar regionale Maßnahmen in Europa nur nach Anlegung eines<br />

strikten Subsidiaritätsprinzips und konsequent im Sinne einer Aufwärtskompatibilität ausgeprägt werden.<br />

Die Mehrheit der Kommission hält aus Gründen der Schlüssigkeit und Berechenbarkeit <strong>des</strong><br />

Ordnungsrahmens sowie zur Erreichung einer Kosteneffizienz der Klimaschutzmaßnahmen die<br />

Anwendung eines in sich konsistenten Top-Down-Ansatz bei der Gestaltung <strong>des</strong> Ordnungsrahmens für<br />

unverzichtbar. Ein Teil der Projektgruppe 4 betont demgegenüber die erfolgreiche Mehrebenenpolitik <strong>des</strong><br />

europäischen Klimaschutzes (auch Provinzen/Bun<strong>des</strong>länder und Städte/Gemeinden als Vorreiter mit<br />

Innovationen), die aus ihrer Sicht weiter gestärkt werden sollte.<br />

Einige zu bearbeitende Handlungsfelder beim EU-ETS sollten sein:<br />

die Prüfung von Optionen zum Umgang mit den derzeit sehr niedrigen Preisen für CO2-Zertifikate, die<br />

sowohl die Leitsystemfunktion <strong>des</strong> EU-Emissionshandels (EU-ETS) für die CO2-Minderung als auch unter<br />

Umständen die Akzeptanz <strong>des</strong> Systems gefährden. Als mögliche Optionen werden diskutiert: 1. die<br />

temporäre Verknappung von Zertifikaten (Backloading), 2. die dauerhafte Verknappung von Zertifikaten<br />

(Set-Aside), 3. die frühzeitige Festlegung eines ehrgeizigen Ziels für die nächste Handelsperiode 2020-2030<br />

mit der Möglichkeit <strong>des</strong> Banking;<br />

die frühzeitige, explizite Festlegung eines Ziels für 2020-2030, um den Marktteilnehmern<br />

Planungssicherheit zu geben;<br />

Bei der Zielfindung 2010-2030 sollte die Erfahrung mit der volatilen Entwicklung <strong>des</strong> CO2-Preises in den<br />

vergangenen Jahren berücksichtigt werden;<br />

die Prüfung der Möglichkeiten und konsequente Nutzung <strong>des</strong> Linking <strong>des</strong> EU-ETS mit den<br />

Emissionshandelssystemen anderer Weltregionen;<br />

die Prüfung, ob und in welchem Ausmaß „Clean Development Mechanism“ (CDM) weiterhin Bestandteil<br />

<strong>des</strong> EU-ETS sein soll, und welche anderen Möglichkeiten es gibt, die mit CDM verfolgten Ziele in globalen<br />

Klimaverhandlungen zu erreichen (beispielsweise durch Linking). Außerdem muss der CDM neu bewertet<br />

werden, da Entwicklungsländer nach Cancun- und Durban-Agreements nun eigene Minderungsbeiträge<br />

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