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Deutscher Bundestag Entwurf des Gesamtberichts

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Enquete Gesamtbericht Stand 8.4.2013: Teil A: Einleitung und Überblick<br />

2.3 Nachhaltig gestaltende Ordnungspolitik<br />

Die im ordnungspolitischen Teil abgegebenen Empfehlungen beziehen sich auf vier Teilbereiche.<br />

2.3.1 Die Regulierung der Finanzmärkte:<br />

Strengere Eigenkapitalanforderungen<br />

Eine weitaus höhere Leverage Ratio sollte rasch (ggf. bereits ab 2015) eingeführt werden. Sie sollte als<br />

zentrales Eigenkapitalmaß verwendet werden, weil sie weniger manipulationsanfällig ist als die<br />

risikogewichtetet Eigenkapitalquote. Die Pflicht zur risikogewichteten Eigenkapitalunterlegung als<br />

zusätzliches Instrument soll exzessive Risiken vermeiden helfen. Dies dürfte aber nur gelingen, wenn auch<br />

sie deutlich schärfer als bisher gefasst wird. Eine höhere Eigenkapitalanforderung verschafft nicht nur dem<br />

für eine Marktwirtschaft fundamentalen Haftungsprinzip mehr Geltung. Sie trägt auch dazu bei, dass das<br />

Anpassungsvolumen im Krisenfall geringer als bisher ausfällt, was die krisenverschärfende<br />

Abwärtsdynamik von Fire Sales und Bilanzverkürzungen reduziert.<br />

Die Eigenkapitalanforderungen sollten eine bankspezifische Komponente enthalten. So sollten Banken, die<br />

systemrelevant sind oder eine außergewöhnlich starke Fristentransformation betreiben - sich also sehr<br />

kurzfristig verschulden, aber langfristige Kredite vergeben - zusätzliche Eigenmittel vorhalten müssen.<br />

Bessere antizyklische und makroprudenzielle Instrumente:<br />

Aufgrund der Nachteile risikogewichteter Eigenkapitalquoten sollte zusätzlich eine regelgebundene<br />

antizyklische Leverage Ratio eingeführt werden.<br />

Darüber hinaus sollten die Aufsichtsbehörden ermächtigt werden, situationsabhängig Änderungen in den<br />

höchstens erlaubten Beleihungsquoten (Loan to Value Ratios) für Kredite vorzuschreiben. Durch eine<br />

Senkung der Beleihungsquoten müssten Kreditnehmer mehr Eigenkapital einbringen. Eine niedrigere<br />

Beleihungsgrenze für Immobiliendarlehen könnte z. B. einen Hauspreisboom dämpfen.<br />

In ähnlicher Weise könnten die Aufsichtsbehörden zustandsabhängige Loan to Deposit Ratios verfügen, die<br />

das Verhältnis von den Krediten zu den traditionellen Einlagen beschränken.<br />

Schließlich wäre zu prüfen, inwieweit eine antizyklische Variation der Bankenabgabe (z. B. höherer<br />

Steuersatz bei exzessiver Kreditvergabe) zielführend sein könnte.<br />

In einem Sondervotum der Oppositionsfraktionen werden noch weitere antizyklische und makroprudenzielle<br />

Maßnahmen benannt (vgl. dazu Sondervotum zu Kap. E 2.3.2).<br />

Wirkungsvolle Regulierung <strong>des</strong> Schattenbankensystems<br />

Die Banken sollten die Aktivitäten von mit ihnen verbundenen Zweckgesellschaften voll in ihren<br />

Rechnungslegungskreis konsolidieren.<br />

Die Aufsichtsbehörden sollten das Mandat erhalten, in besonderen Fällen außerbilanzielle<br />

Zweckgesellschaften und Aktivitäten ganz zu verbieten.<br />

Um die Rückwirkungen aus dem Schattenbankensystem auf das Bankensystem zu beschränken, sollte eine<br />

enge Begrenzung <strong>des</strong> Exposures der Banken gegenüber anderen Teilen <strong>des</strong> Schattenbankensystems (z. B.<br />

Hedge Fonds) erfolgen.<br />

Um die Stabilität <strong>des</strong> Schattenbankensystems selbst zu erhöhen, sollten die Regeln zur Leverage Ratio und<br />

zur Fristentransformation auch hier verschärft werden; Abweichungen von den im Bankensystem geltenden<br />

Grenzen sollten gut begründet werden.<br />

Schließlich sollten Regulierungsoasen über bilaterale und multilaterale Verträge geschlossen werden, um<br />

Ausweichreaktionen zu vermeiden.<br />

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