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Deutscher Bundestag Entwurf des Gesamtberichts

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Enquete Gesamtbericht Stand 8.4.2013: Teil A: Einleitung und Überblick<br />

zugesagt haben. Der CDM sollte nur noch bei Überschreiten dieser zugesagten Minderungsbeiträge<br />

anerkannt werden, da es sonst zur Doppelzählung von Maßnahmen kommt.<br />

Einige bei der Weiterentwicklung der Förderung der Erneuerbaren Energien zu bearbeitende<br />

Handlungsfelder sollten sein:<br />

eine nachhaltige Begrenzung der Kostenbelastungen aus der EEG-Umlage. Hierfür ist eine Überprüfung der<br />

Mikroziele für einzelne Technologien ebenso unerlässlich wie eine Überprüfung der Befreiungsregeln, vor<br />

allem unter dem Gesichtspunkt <strong>des</strong> EU-Beihilferechts;<br />

eine stärkere Integration der Erneuerbaren Energien in den Elektrizitätsmarkt einschließlich einer<br />

zunehmenden Übernahme von Systemverantwortung und Marktrisiken;<br />

die Definition und institutionelle Etablierung eines europäischen EE-Ziels für 2030. Dabei muss eine<br />

Abstimmung dieses Ziels auf das gewählte CO2-Ziel erfolgen;<br />

Maßnahmen zur zunehmenden Nutzung von europäischen Synergien, insbesondere innerhalb <strong>des</strong><br />

(weitgehend engpassfrei) verbundenen zentralwesteuropäischen Kontinentalmarkts;<br />

die kurzfristige Nutzung bilateraler Mechanismen und die langfristige Schaffung eines europaweit<br />

harmonisierten Fördermechanismus.<br />

Einige Handlungsfelder bei der Weiterentwicklung <strong>des</strong> europäischen Elektrizitätsbinnenmarkts sollten sein:<br />

die Klärung von Fragen zur räumlichen Ausgestaltung der Stromgroßhandelsmärkte in Bezug auf<br />

(grenzüberschreitende) Marktgebiete, Market Coupling und Market Splitting sowie (Cross-Border)-<br />

Redispatch;<br />

die Klärung, ob und wenn ja welche Art von Kapazitätsmechanismen erforderlich sind;<br />

die Erweiterung der (kurzfristigen) Flexibilitätsoptionen im Stromsystem insbesondere durch verbesserte<br />

Einbeziehung der Nachfrageseite;<br />

die Beschleunigung <strong>des</strong> Netzausbaus, auch grenzüberschreitend. Dabei sind insbesondere auch weitere –<br />

ebenfalls auch grenzüberschreitende – Zusammenlegungen von Übertragungsnetzbetreibern zu prüfen;<br />

die weitere europäische Harmonisierung nationaler Netzregulierung.<br />

Einige Handlungsfelder bei Minderungsstrategien in vom EU-ETS nicht erfassten Sektoren sollten sein:<br />

die Entwicklung effektiver und effizienter Minderungsstrategien im Wärme- und Transportsektor und klar<br />

formulierte sektorale EU-Teilziele. Eine naheliegende Möglichkeit wäre die Ausdehnung <strong>des</strong> EU-ETS in<br />

die anderen bisher nicht erfassten Sektoren. Eine solche Erweiterung würde voraussichtlich eine<br />

Umstellung <strong>des</strong> EU-ETS von einem „downstream“-System (Besteuerung der Emittenten) zu einem<br />

„upstream“-System (Besteuerung der Produzenten und Importeure von fossilen Rohstoffen) erfordern.<br />

Das Handlungsfeld bei der Nutzung der „doppelten Dividende“ sollte sein:<br />

die vorrangige Prüfung der Verwendung der Zusatzeinnahmen für den Staat durch den EU-ETS und das<br />

zum Teil als Mehreinnahme zu verbuchende Aufkommen an Mehrwertsteuer infolge der EEG- und KWK-<br />

Umlagen.<br />

Einige weitere Handlungsfelder, die über den oben skizzierten Ansatz hinausgehen, sollten sein:<br />

Maßnahmen bei Technologietransfer und Patentschutz;<br />

Maßnahmen zur Erhöhung der Verbrauchertransparenz;<br />

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