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„Entwicklung von Mess-und Berechnungsverfahren zur ... - BMU

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Seite 33 <strong>von</strong> 77 zum Zwischenbericht "Literaturstudie <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsverfahren</strong> Mobilfunk"<br />

Immission, sondern separat die der Mobilfunk Basisstationen ermittelt <strong>und</strong> untersucht<br />

werden soll.<br />

3. Einbeziehung aller relevanten Mobilfunkanlagen: Das Verfahren muss in der Lage<br />

sein, die Strahlungen <strong>von</strong> allen Mobilfunk Sendeanlagen zu ermitteln, die am <strong>Mess</strong>punkt<br />

einen relevanten Beitrag liefern. Relevante Beiträge liefert oftmals nicht nur die Sendeanlage<br />

vor Ort, sondern auch weiter entfernte Anlagen. Eine Unterscheidung der Beiträge<br />

unterschiedlicher Anlagen wird nur durch eine Frequenzselektivität der <strong>Mess</strong>ung gegeben<br />

sein.<br />

4. Grenzwertüberprüfung: Das Verfahren muss in der Lage sein verlässliche <strong>Mess</strong>werte zu<br />

liefern, die direkt mit den normativen Grenzwerten verglichen werden können. Hierzu<br />

sind die in der jeweiligen Personenschutznorm festgelegten Bedingungen bezüglich Erfassung,<br />

Gültigkeit <strong>und</strong> Interpretation der Grenzwerte zu beachten.<br />

5. Extrapolation auf maximale Anlagenauslastung: Das Verfahren muss es ermöglichen,<br />

vom gemessenen Momentanwert der Immission auf denjenigen Wert bei maximaler Anlagenauslastung<br />

extrapolieren zu können. Laut relevanter deutscher Grenzwerte, die in der<br />

26. BImSchV [26. BImSchV] niedergelegt sind, sind die Immissionen "bei höchster betrieblicher<br />

Anlagenauslastung" zu betrachten.<br />

6. Praktikabilität: Das <strong>Mess</strong>verfahren muss praktikabel <strong>und</strong> nicht nur für den Einsatz unter<br />

Laborbedingungen geeignet sein. Besonders berücksichtigt werden muss der Umstand,<br />

dass die relevanten <strong>Mess</strong>punkte sich zum überwiegenden Teil innerhalb <strong>von</strong> Wohnungen<br />

<strong>und</strong> nicht nur im Freien befinden. Bezüglich der Praktikabilität müssen auch Aufwandsbetrachtungen<br />

berücksichtigt werden: Eine <strong>Mess</strong>ung, die an einem <strong>Mess</strong>ort mehrere St<strong>und</strong>en<br />

in Anspruch nimmt, kann nicht mehr als praktikabel bezeichnet werden. Die "Bezahlbarkeit"<br />

der <strong>Mess</strong>ung seitens der durchführenden <strong>Mess</strong>institution ist ebenso Voraussetzung<br />

wie eine möglichst geringe zeitliche Störung der Anwohner am <strong>Mess</strong>ort.<br />

7. Maximalwertsuche: Der Erfahrung nach schwankt die Immission vor allem in Innenräumen<br />

kleinstskalig <strong>von</strong> <strong>Mess</strong>ort zu <strong>Mess</strong>ort beträchtlich [BOR 02]. Das Verfahren muss<br />

in der Lage sein, mittels einer besonderen Methodik der <strong>Mess</strong>durchführung den Maximalwert<br />

der vorliegenden Immission in einem räumlich ausgedehnten <strong>Mess</strong>volumen (z.B.<br />

Zimmer) zu ermitteln <strong>und</strong> als Ergebnis der <strong>Mess</strong>ung zu protokollieren. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der Feldstärkevektor beliebig im Raum liegen kann; dieser muss bei<br />

der <strong>Mess</strong>ung korrekt erfasst werden.<br />

8. Genauigkeit: Das <strong>Mess</strong>verfahren muss hinreichend genau <strong>und</strong> die <strong>Mess</strong>unsicherheit<br />

begrenzt sein, so dass sich eine verlässliche Aussage bezüglich des Abstandes der <strong>Mess</strong>werte<br />

zu den Grenzwerten machen lässt.<br />

9. Reproduzierbarkeit: Das <strong>Mess</strong>verfahren muss reproduzierbare Ergebnisse liefern, d.h.<br />

die <strong>Mess</strong>ergebnisse sollten bei <strong>Mess</strong>ungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten bzw. durch<br />

unterschiedliche <strong>Mess</strong>institutionen nicht zu weit differieren, da sonst das Vertrauen in die<br />

Korrektheit der ermittelten Werte nicht mehr gegeben ist.<br />

10. Dokumentation: Die Dokumentation der Ergebnisse hat so zu erfolgen, dass eine Nachvollziehbarkeit<br />

der <strong>Mess</strong>ungen gewährleistet ist.

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