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„Entwicklung von Mess-und Berechnungsverfahren zur ... - BMU

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Seite 35 <strong>von</strong> 77 zum Zwischenbericht "Literaturstudie <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsverfahren</strong> Mobilfunk"<br />

3.3.2 Normungssituation in Deutschland<br />

26. BImSchV<br />

Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische<br />

Felder <strong>von</strong> fest installierten Hochfrequenzanlagen mit einer Sendeleistung<br />

<strong>von</strong> 10 W EIRP oder mehr werden in Deutschland in der Sechs<strong>und</strong>zwanzigsten Verordnung<br />

<strong>zur</strong> Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische<br />

Felder - 26. BImSchV) geregelt [26. BImSchV]. Diese Verordnung ist auf Mobilfunk<br />

Basisstationen voll anwendbar. Vom Arbeitskreis "Elektromagnetische Strahlung" des<br />

Länderausschusses für Immissionsschutz wurden Hinweise <strong>zur</strong> Durchführung dieser Verordnung<br />

erarbeitet [LAI 00]. Beide Quellen definieren kein konkretes <strong>Mess</strong>verfahren <strong>zur</strong> Erfassung<br />

der Immissionen. Trotzdem finden sich in [26. BImSchV] <strong>und</strong> [LAI 00] einige für die<br />

<strong>Mess</strong>ung relevante Anmerkungen: So ist die Immission bei höchster Anlagenauslastung <strong>und</strong><br />

unter Berücksichtigung der Immission anderer ortsfester Sendeanlagen zu bestimmen. Die<br />

<strong>Mess</strong>ungen haben am Einwirkungsort mit der stärksten Exposition zu erfolgen. Eine räumliche<br />

Mittelung der <strong>Mess</strong>werte ist nicht erwähnt; lediglich bei Niederfrequenzanlagen sind<br />

kleinräumige Überschreitungen gestattet. Bezüglich einer <strong>Mess</strong>vorschrift wird in beiden<br />

Quellen auf die Norm DIN VDE 0848 Teil 1 (aktuelle Fassung August 2000 [0848-1])<br />

verwiesen.<br />

BEMFV<br />

Auch in der "Verordnung über das Nachweisverfahren <strong>zur</strong> Begrenzung elektromagnetischer<br />

Felder (BEMFV)" [BEMFV], die das Nachweisverfahren <strong>zur</strong> Gewährleistung des Personenschutzes<br />

für ortsfeste Sendeanlagen regelt, wird bezüglich der <strong>Mess</strong>verfahren auf die DIN<br />

VDE 0848 Teil 1 verwiesen. Es werden die Grenzwerte nach 26. BImSchV bzw. der EU-<br />

Ratsempfehlung 1999/519/EG [99/519/EG] angesetzt.<br />

DIN VDE 0848 Teil 1<br />

Die Norm DIN VDE 0848 Teil 1 [0848-1] beschreibt <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsverfahren</strong> <strong>zur</strong><br />

Beurteilung der Sicherheit in elektrischen, magnetischen <strong>und</strong> elektromagnetischen Feldern im<br />

Frequenzbereich <strong>von</strong> 0 Hz bis 300 GHz. Allerdings ist sie ihrem Anwendungsbereich entsprechend<br />

nicht mobilfunkspezifisch, sondern sehr allgemein gehalten <strong>und</strong> berücksichtigt<br />

höchstens ansatzweise die besonderen Gegebenheiten der Immissionen durch Mobilfunk<br />

Basisstationen, wie z.B. die Inhomogenität der Felder vor allem in Innenräumen (Erfordernis<br />

einer speziellen Methodik der <strong>Mess</strong>durchführung) oder der korrekten Einbeziehung der<br />

mobilfunktypischen Leistungsregelung (Erfordernis der Extrapolation der gemessenen<br />

Augenblickswerte auf den Zustand maximaler Anlagenauslastung). So wird z.B. bei inhomogenen<br />

Feldern die <strong>Mess</strong>ung in drei verschiedenen Höhen verlangt. Es ist der <strong>Mess</strong>person<br />

freigestellt, ob frequenzselektive oder breitbandige <strong>Mess</strong>geräte zum Einsatz kommen. Die<br />

Felder sind isotrop zu messen (entweder mit isotroper Sonde oder eindimensionalen Aufnehmern<br />

in allen drei orthogonalen Raumrichtungen <strong>und</strong> nachträglicher Verknüpfung). Konkrete<br />

Geräteeinstellungen vor allem für frequenzselektive Geräte, deren Nichtbeachtung eine<br />

potenzielle Fehlerquelle darstellt, werden nicht angegeben. Insgesamt wird eingeschätzt, dass

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