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„Entwicklung von Mess-und Berechnungsverfahren zur ... - BMU

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Seite 37 <strong>von</strong> 77 zum Zwischenbericht "Literaturstudie <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsverfahren</strong> Mobilfunk"<br />

festgelegten Maximierungsmöglichkeiten (Höhenscan, 360° Drehung) sind in der Tat jedoch<br />

nur für <strong>Mess</strong>ungen im Freien tauglich <strong>und</strong> werden der Problematik der Maximalwertsuche in<br />

Innenräumen nicht gerecht.<br />

Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die <strong>Mess</strong>anweisungen der RegTP / BAPT wesentlich<br />

detailliertere Angaben als die Ausführungen der DIN VDE 0848 Teil 1 beinhalten.<br />

Trotzdem sind sie, da primär für eine Untersuchung des gesamten relevanten Hochfrequenzbereiches<br />

konzipiert, <strong>zur</strong> Erfassung der Mobilfunkimmissionen nur teilweise geeignet, da vor<br />

allem die Maximalwertsuche in Innenräumen <strong>und</strong> die Extrapolation auf maximale Anlagenauslastung<br />

nicht spezifiziert sind.<br />

BGV/BGR<br />

Mit der BG-Vorschrift BGV B11 Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder<br />

[BGV] bzw. den BG-Regeln BGR B11 Elektromagnetische Felder [BGR] bestehen weitere<br />

Regeln bezüglich des Personenschutzes in elektromagnetischen Feldern, hier jedoch primär<br />

am Arbeitsplatz im Sinne einer Arbeitsschutz <strong>und</strong>/oder Unfallverhütungsvorschrift. Wohingegen<br />

in der BGV B11 keine Angaben zu <strong>Mess</strong>verfahren enthalten sind, verweist die BGR<br />

B11 auf die DIN VDE 0848 Teil 1. Auch hier wird die <strong>Mess</strong>ung bei der maximal auftretenden<br />

betrieblichen Leistung der Anlage gefordert bzw. es ist eine entsprechende Hochrechnung der<br />

gemessenen Werte vorzunehmen. Die Vorschriften sind sehr stark auf Arbeitsplätze orientiert;<br />

d.h. die <strong>Mess</strong>ungen haben ohne örtliche Maximalwertsuche an einem festen Ort zu<br />

erfolgen. Für Steh- <strong>und</strong> Sitzarbeitsplätze sind <strong>Mess</strong>ebenen vorgegeben; es ist jedoch keine<br />

örtliche Mittelung der <strong>Mess</strong>werte durchzuführen. Für den Mobilfunkfrequenzbereich sind<br />

keine speziellen <strong>Mess</strong>angaben enthalten.<br />

<strong>Mess</strong>institutionen<br />

In Deutschland existieren zahlreiche <strong>Mess</strong>institutionen, die im Auftrag <strong>von</strong> besorgten Bürgern,<br />

Bürgerinitiativen, Umweltbehörden, Netzbetreibern <strong>und</strong> Gerichten Immissionsmessungen<br />

in der Nähe <strong>von</strong> Mobilfunk Basisstationen durchführen. Aufgr<strong>und</strong> des Fehlens einer<br />

einheitlichen, normativen <strong>Mess</strong>vorschrift werden durch die <strong>Mess</strong>institutionen eigens entwickelte<br />

Verfahren verwendet. Beispielhaft sollen hier einschlägige Arbeiten der Fachhochschule<br />

Deggendorf [WUSCH 02] <strong>und</strong> der IMST GmbH [BOR 02a] genannt werden. Beide Institutionen<br />

lehnen sich in vielen Punkten an die <strong>Mess</strong>empfehlung für Mobilfunk Basisstationen<br />

(GSM) des Schweizer B<strong>und</strong>esamtes für Umwelt, Wald <strong>und</strong> Landwirtschaft BUWAL <strong>und</strong> des<br />

B<strong>und</strong>esamtes für Metrologie <strong>und</strong> Akkreditierung METAS an [BUWAL 02].<br />

3.3.3 Internationale Ansätze<br />

Frankreich<br />

In Frankreich gibt es ein System für regelmäßige Überprüfungen dergestalt, dass die elektromagnetischen<br />

Immissionen konform zu den gesetzlichen Anforderungen sind. Die Nationale<br />

Frequenzbehörde Frankreichs ANFR hat ein sog. <strong>Mess</strong>protokoll erarbeitet, das auf den<br />

Grenzwerten der Europäischen Ratsempfehlung aufsetzt [99/519/EG]. Dieses "Protocole de

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