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„Entwicklung von Mess-und Berechnungsverfahren zur ... - BMU

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Seite 59 <strong>von</strong> 77 zum Zwischenbericht "Literaturstudie <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsverfahren</strong> Mobilfunk"<br />

ähnliche Funktionen wie der BCCH bei GSM übernimmt. Hiermit könnte dann wieder eine<br />

entsprechende Extrapolation erfolgen. Nähere Details sind allerdings erst nach Inbetriebnahme<br />

des UMTS Netzes <strong>und</strong> dem Sammeln erster Erfahrungen möglich.<br />

3.4.6.2.3 Extrapolation auf maximale Anlagenauslastung (Breitbandmessgerät)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der fehlenden Frequenzinformation ist mittels Breitbandmessgerät bei GSM Anlagen<br />

eine exakte Ermittlung der maximal möglichen Immission nicht möglich, zumindest nicht<br />

bei Anlagen, die neben dem BCCH auch über ein oder mehrere TCH verfügen. Trotzdem ist<br />

in gewissem Maße eine worst case Abschätzung möglich, die aber voraussetzt, dass am<br />

<strong>Mess</strong>punkt Immissionen vorliegen, die deutlich über der Anzeigeschwelle des Breitbandmessgerätes<br />

liegen. In diesem Fall kann in einem worst case Ansatz der Anzeigewert so<br />

interpretiert werden, als ob die gemessene Immission lediglich <strong>von</strong> den BCCH kommt <strong>und</strong><br />

kein TCH aktiv war. Hierfür ist lediglich die Information notwendig, über wie viel Kanäle die<br />

Anlage pro Sektor verfügt. In der Realität wird mit diesem Verfahren die vorliegende Immissionssituation<br />

aber deutlich überschätzt, da in der Regel nicht ausgeschlossen werden kann,<br />

dass einzelne TCH aktiv waren sowie andere HF-Quellen zum gemessenen Wert einen<br />

relevanten Beitrag liefern [SICTA 01].<br />

3.4.7 Dokumentation<br />

Zur Dokumentation der <strong>Mess</strong>ungen ist ein <strong>Mess</strong>bericht anzufertigen. Für dessen Inhalt <strong>und</strong><br />

die Form werden in den recherchierten Arbeiten unterschiedliche Anforderungen gestellt.<br />

Oftmals sind Formblätter auszufüllen, die sich eng an das im entsprechenden Land geltende<br />

administrative Verfahren der Standortbescheinigung anlehnen, z.B. [BUWAL 02,<br />

CTE/23/2002, ANFR/DR-15]. Dessen ungeachtet sollte der <strong>Mess</strong>bericht aber mindestens so<br />

aufbereitet sein, dass<br />

• für den Auftraggeber das Ergebnis der <strong>Mess</strong>ungen klar <strong>und</strong> verständlich dokumentiert ist,<br />

<strong>und</strong><br />

• für Fachleute alle technischen <strong>und</strong> administrativen Informationen derart enthalten sind,<br />

dass das Vorgehen der <strong>Mess</strong>ung, die Rohergebnisse <strong>und</strong> die Auswertung der <strong>Mess</strong>daten<br />

nachvollziehbar sind.<br />

Es sollten wenigstens folgende Angaben enthalten sein:<br />

• Administrative Angaben,<br />

• Gegenstand der <strong>Mess</strong>ung,<br />

• Daten der untersuchten Mobilfunk Sendeanlage,<br />

• Auswahl der <strong>Mess</strong>punkte,<br />

• Verwendete <strong>Mess</strong>geräte,<br />

• <strong>Mess</strong>verfahren,<br />

• <strong>Mess</strong>ergebnisse,

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