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Jahresband 1997. Bearb. von Rudolf Lang - Netzwerk Mediatheken

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S. 592-606.<br />

3/4437-41-<br />

Die Umsetzung des sui-generis-Rechts<br />

Urheberrecht an der Datenbank<br />

Mit Anhängen: Formulierungshilfen zum Entwurf des IuKDG, Art. 7. Änderung<br />

des Urheberrechtsgesetzes<br />

694. Lewinski, Silke <strong>von</strong>, Jens L. Gaster: Die diplomatische Konferenz der WIPO 1996<br />

zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten : Ergebnisse und Folgen<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht. Jg. 41. <strong>1997.</strong> H. 8/9.<br />

S. 607-625.<br />

3/4437-41-<br />

Thema der Konferenz war die Verbesserung des internationalen<br />

Urheberschutzrechtes im Bereich <strong>von</strong> Computerprogrammen und Datenbanken<br />

gegenüber dem TRIPS-Abkommen (Übereinkommen über handelsbezogene<br />

Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) 1994.<br />

695. Kreile, Johannes, Christoph Wallner: Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte<br />

im Multimediazeitalter<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht. Jg. 41. <strong>1997.</strong> H. 8/9.<br />

S. 625-632.<br />

3/4437-41-<br />

696. Henning-Bodewig, Frauke: Neuere Entwicklungen im Sponsoring<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht. Jg. 41. <strong>1997.</strong> H. 8/9.<br />

S. 625-632.<br />

3/4437-41-<br />

"Sendesponsoring (oder Programmsponsoring) bezeichnet die finanzielle<br />

Unterstützung einer Rundfunksendung durch einen nicht an der Produktion<br />

dieser Sendung beteiligten Dritten.<br />

Unter Ereignis- oder Eventsponsoring versteht man die finanzielle Förderung<br />

eines bestimmten Ereignisses kultureller oder (häufiger) sportlicher Natur. Sie<br />

ist vordergründig unabhängig <strong>von</strong> den Medien, erfolgt faktisch jedoch im<br />

Hinblick auf eine Medienberichterstattung über das Ereignis, d.h. sie zielt<br />

primär auf den Publikationseffekt durch die Medien ab. Übergänge zwischen<br />

Sende- und Eventsponsoring sind daher fließend, auch kann z.B. der<br />

Eventsponsor zugleich Sendesponsor sein.<br />

Product placement hat zwar unmittelbar nichts mit dem Sponsoring zu tun,<br />

weist jedoch häufig enge Berührungspunkte hiermit auf. Der Begriff des<br />

Product placement ist umstritten; teils gilt er als Synonym für<br />

Schleichwerbung, teils als völlig 'neue absatzfördernde<br />

Kommunikationsform'."<br />

Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf dem Sendesponsoring - inklusive<br />

seinen Überschneidungen mit dem Eventsponsoring und dem Product<br />

placement.<br />

Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beurteilung des Sponsoring:<br />

EG-Richtlinie über die Fernsehtätigkeit<br />

Der Rundfunkstaatsvertrag<br />

Die Richtlinien der Rundfunkveranstalter<br />

230

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