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Jahresband 1997. Bearb. von Rudolf Lang - Netzwerk Mediatheken

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Wirkung der Pressebschlagnahme<br />

Amtshilfe<br />

Entschädigung bei unberechtigtem Zugriff<br />

878. Weisser, Ralf: Dienstleistungen zum Vertrieb digitaler Pay TV-Angebote<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht. Jg. 41. <strong>1997.</strong> H. 12.<br />

S. 877-898.<br />

3/4437-41-<br />

"Ein Schwerpunkt der Rechtsfragen des digitalen Fernsehens liegt in der<br />

Problematik des Zugangs zu diesen Dienstleistungen zum Zwecke des Vertriebs<br />

digitaler Pay TV-Angebote. Das Kartellrecht trifft bereits Vorkehrungen gegen<br />

den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Es ist zu untersuchen, ob<br />

und inwieweit zur Sicherung des publizistischen Wettbewerbs zusätzliche<br />

Instrumente des Medienrechts zur Öffnung des Zugangs zu diesen<br />

Vertriebsdienstleistungen erforderlich sind und wie eine zukünftige<br />

Regulierung aussehen könnte."<br />

Begriff der Vertriebsdienstleistung<br />

Rundfunkfreiheit im digitalen Fernsehzeitalter<br />

Rundfunkfreiheit und Vertriebsdienstleistungen<br />

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erbringung der<br />

Vertriebsdienstleistungen<br />

Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern (Multiplexing und Playout,<br />

Conditional Access, Navigationssystem [Set-Top-Box], Programmbündelung<br />

[Programmpaket])<br />

Einzelne Regulierungsansätze<br />

Eigener Vorschlag zur Regulierung der Vertriebsdienstleistungen<br />

879. Neft, Hans: Das Teilnehmerentgeltsystem des Bayerischen Mediengesetzes auf<br />

dem verfassungsrechtlichen Prüfstand<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht. Jg. 41. <strong>1997.</strong> H. 12.<br />

S. 898-910.<br />

3/4437-41-<br />

"Im zweigliedrigen System öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bayern werden<br />

neben dem klassischen öffentlich-rechtlichen Anstaltsrundfunk auch private<br />

Rundfunkangebote 'in öffentlich-rechtlicher Verantwortung und in öffentlichrechtlicher<br />

Trägerschaft der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien<br />

betrieben'. Zur Mitfinanzierung diese 'alternativen öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkmodells' werden die Inhaber eines Kabelanschlusses bzw. die<br />

Betreiber privater Kabelanlagen herangezogen, denen bei Bezug bestimmter, in<br />

Art. 38 Abs. 2 BayMG aufgeführter Rundfunkprogramme ein Teilnehmerentgelt<br />

abverlangt wird....In jüngster Zeit....beabsichtigt die Bayerische<br />

Staatsregierung im Zuge der Novellierung des BayMG das Teilnehmerentgelt<br />

stufenweise abzubauen. Ab 1.1.2003 soll das Teilnehmerentgelt dann<br />

endgültig entfallen.<br />

So heißt es in der Gesetzesbegründung der Änderungsnovelle: 'Die dauerhafte<br />

Subventionierung des aus Beiträgen privater Anbieter organisierten Rundfunks<br />

widerspricht dem ordnungspolitischen Grundsatz, daß sich private<br />

Rundfunkangebote nicht aus zwangsweise erhobenen Entgelten, sondern<br />

grundsätzlich aus selbsterwirtschafteten Mitteln finanzieren."<br />

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