04.01.2013 Aufrufe

Jahresband 1997. Bearb. von Rudolf Lang - Netzwerk Mediatheken

Jahresband 1997. Bearb. von Rudolf Lang - Netzwerk Mediatheken

Jahresband 1997. Bearb. von Rudolf Lang - Netzwerk Mediatheken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

"Überlegungen....ob nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag die Finanzierung<br />

des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Rundfunkgebühren mit<br />

Europäischem Recht vereinbar ist oder nicht....Es ist vorrangig anhand der<br />

einschlägigen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages und des EG-<br />

Vertrages zu überprüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit die<br />

Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland<br />

einschließlich des Verfahrens der Ermittlung der Höhe und der Einziehung der<br />

Rundfunkgebühren mit dem EU-Beihilferecht zu vereinbaren ist."<br />

Die Beihilfe im Sinne des Europarechts<br />

Der Beihilfebegriff<br />

Beihilfecharakter der Rundfunkgebühr<br />

Das öffentlich-rechtliche Rundfunkfinanzierungssystem als<br />

gegenleistungsfähiges Entgelt<br />

"Grundversorgung" als Entgelt<br />

Hilfsweise Prüfung: Beihilfe aus staatlichen Mitteln<br />

Hilfsweise Prüfung: Verfälschung des Wettbewerbs<br />

Hilfsweise Prüfung: Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks zur Förderung der Kultur<br />

842. Clausen-Muradian, Elisabeth: Zur Anwendung des Rechts der<br />

Ordnungswidrigkeiten als Instrumment der Rundfunkaufsicht : zugleich<br />

Anmerkungen zu AG Hannover, Urteil vom 22. 08. 1996 und OLG Celle,<br />

Beschluß vom 16. 05. 1997<br />

in: ZUM - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht. Jg. 41. <strong>1997.</strong> H. 11.<br />

S. 800-813.<br />

3/4437-41-<br />

"Obwohl seit Ablösung des ersten Rundfunkstaatsvertrages aus dem Jahre<br />

1987 durch den Rundfunkstaatsvertrag <strong>von</strong> 1991 ein eigener<br />

rundfunkspezifischer Ordnungswidrigkeitenkatalog besteht, der eine Vielzahl<br />

rundfunkrechtlicher Verletzungstatbestände zugleich in den Bereich der<br />

Ordnungswidrigkeiten stellt, ist das Ordnungswidrigkeitenrecht erst in den<br />

letzten Jahren deutlicher in den Blickpunkt der Landesmedienanstalten gerückt<br />

und wird neben dem verwaltungsaufsichtlichen Instrumentarium zur<br />

Anwendung gebracht."<br />

Am Beispiel der Anwendung und Kontrolle der Unterbrecherwerbung (Brutto-<br />

Prinzip, Netto-Prnzip).<br />

Die Instrumente der Rundfunkaufsicht<br />

Überwachungsmittel<br />

Präventiv-gestaltende Eingriffsmittel<br />

Repressiv-regulierende Eingriffsmittel<br />

Sanktionen<br />

Das OWiG als Instrument der Rundfunkaufsicht am Beispiel des Rundfunk-<br />

Werberechts [Unterbrecherwerbung]<br />

Verantwortlichkeit des Rundfunkveranstalters<br />

Schuldausschluß und Schuldminderung (Irrtümer)<br />

Gewinnabschöpfung und Verfall<br />

Opportunitätsprinzip<br />

Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG<br />

270

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!