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Für meine Eltern Lena & Rolf - Monkeydick-Productions

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Leidenschaften werden seit dem 18. Jahrhundert entpolitisiert. Sie befinden sich<br />

nicht auf der diskursiven Agenda des Öffentlichen. Vielmehr wird ihnen ihre<br />

Existenzberechtigung abgesprochen, indem der Versuch ihrer Rationalisierung<br />

unternommen wird (vgl. Michalitsch 2006: 34). Im Rationalisierungsprozess<br />

findet eine Trennung von Öffentlichem und Privatem statt, bei der das Private<br />

als der Raum der Leidenschaft gleichwohl auch des Weiblichen konstruiert<br />

wird, was von der Mikro- über die Meso- bis zur Makroebene Bedeutung besitzt<br />

(vgl. exemplarisch ebenda: 35; Scholz 2000: 9).<br />

Privat und öffentlich sind zentrale Kategorien liberaler Theorien. Dies erklärt<br />

jedoch nicht, warum die private mit der öffentlichen, aber nicht mit der<br />

politischen Sphäre kontrastiert wird. Die Dichotomie zwischen Privatem und<br />

Öffentlichen verdeckt die Unterwerfung von Frauen durch Männer innerhalb<br />

einer universellen, gleichen und individuellen Ordnung. Die Unterwerfung wird<br />

mit einer natürlichen Ordnung begründet. Aber eine von Natur aus<br />

Unterworfene kann nicht gleichzeitig frei und gleich sein. Eine bedeutende<br />

Konsequenz der Konzeption von privat und öffentlich ist, dass die Öffentlichkeit<br />

oder auch Zivilgesellschaft in der liberalen Theorie getrennt von der privaten,<br />

häuslichen Sphäre gedacht wird. Die Trennung zwischen privat und öffentlich<br />

etabliert weitere Teilungen innerhalb der Zivilgesellschaft, der Männerwelt<br />

selbst: “The separation is then expressed in a number of different ways, not only<br />

private and public but also, for example, ‘society’ and ‘state’; or ‘economy’ and<br />

‘politics’; or ‘freedom’ and ‘coercion’; or ‘social’ and ‘political’” (Pateman<br />

1994: 331). 43<br />

Sabine Lang verweist in einem Aufsatz auf die „Paradoxien der<br />

Politikwissenschaft bei der Konstruktion des öffentlichen Raumes“ (1997).<br />

Trotz der Reifizierung der Gleichung „Öffentlichkeit = staatlich garantierte<br />

Beteiligung + funktionsfähige und pluralistische Gruppierungen der<br />

Willensbildung (z.B. Parteien und Medien)“ (Lang 1997: 47) gibt es in den<br />

letzten vier Jahrzehnten die Tendenz diese Gleichung zu hinterfragen (vgl.<br />

exemplarisch zur Erweiterung des Paradigmas Demirović 2001; Habermas<br />

1999; Holland-Cunz 1993; Negt/Kluge 1976). In ihrem Aufsatz geht es um eine<br />

feministische Kritik am Begriff der politischen Öffentlichkeit, der zum größten<br />

Teil von einer Binarität von Öffentlichem und Privatem ausgeht anstatt das<br />

„Fluktuieren“ zwischen diesen verschiedenen Szenarien hervorzuheben (vgl.<br />

Lang 1997: 63).<br />

Der Rationalisierung der Leidenschaften ist folglich eine Geschlechtlichkeit<br />

inhärent. Sie bringt Männlichkeits- und Weiblichkeitsentwürfe hervor, die sich<br />

in den zwei gesellschaftlichen Gruppen – Frauen und Männer – niederschlagen.<br />

Der sozialwissenschaftliche Diskurs bezeichnet die Beziehung, wie die zwei<br />

43 Auch Nancy Fraser verweist darauf, dass einige Feministinnen die liberale Trennung für<br />

ihre Kritik übernommen haben (vgl. Fraser 1996: 152).<br />

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