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RDT - Numéro spécial concernant la révision - VBK-CAT

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ZVW 5/2003<br />

Biderbost, Eine Beistandschaft ist eine Beistandschaft?!?<br />

sere sottoposti al consenso del curatore. Quando non viene limitata <strong>la</strong> capacità d’agire, al curatore<br />

si dà almeno <strong>la</strong> possibilità d’avere informazioni in ben definiti settori, senza tuttavia<br />

concedergli una procura per agire. Anche se <strong>la</strong> curate<strong>la</strong> generale rispecchia l’attuale tute<strong>la</strong>,<br />

cadono singole cause discriminanti, quali <strong>la</strong> necessità del consenso per contrarre matrimonio,<br />

del domicilio che non corrisponde a quello reale e dell’obbligo del<strong>la</strong> pubblicazione.Con<br />

<strong>la</strong> rinuncia ai termini di interdizione e di tute<strong>la</strong> scompaiono vocaboli percepiti come discriminanti.<br />

Cade tuttavia anche <strong>la</strong> differenza che intercorre fra curate<strong>la</strong> e tute<strong>la</strong> e con ciò si indebolisce<br />

tendenzialmente il suo carattere.<br />

I. Einleitung<br />

1. «Ein Tisch ist ein Tisch» – unter diesem Titel erzählt Peter Bichsel in seinen<br />

erstmals Ende der 60er-Jahre publizierten «Kindergeschichten» über das triste<br />

Leben eines betagten Mannes, der sich den lieben <strong>la</strong>ngen Tag <strong>la</strong>ngweilt und<br />

dann, weil immer alles gleich bleibt, auf die grandiose Idee kommt, wenigstens<br />

durch Umbenennung der herumstehenden Dinge in seinem einsamen Zimmer<br />

etwas Abwechslung in den Tag zu bringen. Er beschliesst, dem Bett Bild zu sagen,<br />

den Tisch Teppich zu nennen, statt vom Stuhl nun vom Wecker zu reden, etc.<br />

Ein «komischer Kauz» macht der Unabänderlichkeit des Bestehenden Schwierigkeiten!<br />

Mit viel Hirnakrobatik erfindet und gebraucht er eine quasi-neue<br />

Sprache. Seine geniale Idee erfreut und belustigt ihn, bis er merkt, dass er eigentlich<br />

von niemandem mehr richtig verstanden wird und er selber auch niemanden<br />

mehr versteht ... 1<br />

2. Diese Geschichte ist für den heutigen Vormundschafts- und den zukünftigen<br />

Erwachsenenschutzrechtler schon deshalb interessant, weil er immer wieder mit<br />

solch komischen und wohl auch mit noch komischeren Käuzen zu tun hat. Dazu<br />

kommt: Wer unter den «Vormundschaftlern» kann kein Lied davon singen, dass<br />

alle Welt meint, mit einer vormundschaftlichen Massnahme könne alles abgewendet,<br />

jede Abweichung von der Norm behoben, alles Nichtkonforme in<br />

richtige Bahnen gelenkt, unmoralisches oder sozial unerwünschtes Verhalten<br />

bekämpft werden, etc. Dem ist natürlich nicht so und dem soll auch nicht – weder<br />

heute noch in Zukunft – so sein; ein vormundschaftlicher Mandatsträger ist<br />

kein Meister Proper, der <strong>la</strong>ut Werbung alles in kürzester Zeit blitzb<strong>la</strong>nk und<br />

ohne jeden Putzstreifen in Ordnung bringt. Das sei vorweggenommen: So wenig<br />

wie jedes Problem justiziabel ist, kann ein Erwachsenenschutzsystem alles lösen.<br />

Sinn und Zweck des Vormundschaftsrechts liegt nicht in der puren Korrektur<br />

von Eigenbrötlerischem, dem reinen Ausgleich von Auffälligkeiten und Unbequemem<br />

oder dergleichen, sondern in der stützenden oder vertretungsweisen<br />

Vervollständigung von vorhandenen und im Sinne des Betroffenen auffüllungsbedürftigen<br />

Lücken und Defiziten der eigenen Interessenwahrung.<br />

1<br />

... und das wohl, weil seine Umbenennungen weder einer Logik noch einer Hintergründigkeit folgen<br />

– hätte er z.B. ein Zugabteil in eine Telefonkabine umgetauft, wäre er zumindest von jedem<br />

Pendler auf Anhieb verstanden worden ...<br />

300<br />

© Schulthess Juristische Medien AG, Zürich · Basel · Genf 2003

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