RDT - Numéro spécial concernant la révision - VBK-CAT
RDT - Numéro spécial concernant la révision - VBK-CAT
RDT - Numéro spécial concernant la révision - VBK-CAT
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ZVW 5/2003<br />
Biderbost, Eine Beistandschaft ist eine Beistandschaft?!?<br />
entwurfs auch die Bedeutung der nicht mehr so genannten Entmündigung entgegen<br />
dem geltenden ZGB als Ausnahme für besondere Schutzbedürftigkeit. Das ist gut so.<br />
37. Die Lösung des Entwurfs deckt den vormundschaftlichen, pardon: erwachsenenschutzrechtlichen,<br />
Alltag im heutigen Umfeld grundsätzlich gut und flexibel<br />
ab. Der Ausbau der reinen Beschränkungsmöglichkeiten, der Abschied vom<br />
faktischen Alles-oder-Nichts-Prinzip ist willkommen. Nichtsdestotrotz bleiben<br />
aber Fälle, denen nur durch vollständige Handlungsfähigkeitsbeschränkung beizukommen<br />
ist. Das vorgesch<strong>la</strong>gene Massnahmensystem schliesst diese Massnahme<br />
denn eben auch nicht aus. Es bleibt immerhin die Frage, ob mit dem<br />
zwangsläufigen Entfallen der Handlungsfähigkeit bei umfassendem Betreuungserfordernis<br />
nicht hier und dort ohne Not übers Ziel hinausgeschossen wird resp.<br />
ob – andersrum gedacht – nicht dadurch unnötigerweise auch die Anforderungen<br />
hinaufgeschraubt werden?<br />
38. Dass die Praxis – auch diejenige von zukünftig professionalisierten Behörden<br />
– wohl dazu tendieren wird, der Offenheit und Flexibilität des vorgesch<strong>la</strong>genen<br />
Massnahmesystems hier und dort mit kategorisierenden Musterlösungen,<br />
mit Fallgruppenbildungen und mit entsprechenden Paradetypen von Beistandschaften<br />
zu begegnen, tut der Massschneiderung bei richtiger Anwendung keinen<br />
Abbruch. 57 Ganz ungefährlich ist es dennoch nicht! Standardlösungen sind<br />
auf Erfahrungswerten basierende Befunde für einen Normal- oder Mehrheitsfall<br />
(oder eben für Kategorien von solchen). Für den konkreten Fall bleiben sie eher<br />
Orientierungshilfen und entbinden die Behörden in keiner Weise von der Abwägung<br />
und Individualisierung im Einzelfall; ob eine generalisierte Lösung in einem<br />
anstehenden Fall passt oder nicht, muss untersucht und darf nicht einfach<br />
angenommen werden.<br />
39. Für den einleitend angeführten verstummten komischen Kauz ändert sich<br />
mit der Revision allerdings nichts Wesentliches, so<strong>la</strong>nge er sich trotz drolligen<br />
Benehmens zurechtfindet. Sowohl im geltenden als im vorgesch<strong>la</strong>genen Massnahmesystem<br />
wird niemand bloss wegen seiner Eigenartigkeit unter behördliche<br />
Betreuung gestellt. 58 Erst wenn er zusätzlich einen der Schwächezustände aufweist<br />
und entsprechend hilfsbedürftig ist, erfüllt er die Kriterien für eine behördliche<br />
Massnahme. So er, da er ja niemanden mehr versteht und nicht mehr verstanden<br />
wird, diese Schwelle erfüllt, ist mit dem neuen Instrumentarium das<br />
Entsprechende vorzukehren. So<strong>la</strong>nge er seinen Alltag aber trotz Merkwürdigkeiten<br />
meistert, ist eine Massnahme fehl am P<strong>la</strong>tz. Immerhin ist im neuen Recht<br />
mit der Begleitbeistandschaft eine sehr niederschwellige Massnahme vorgesehen,<br />
welche unter geringen Anforderungen aus menschlichen Besonderheiten<br />
resultierende kleinere Defizite ausgleichen kann, so<strong>la</strong>nge der Betroffene mitmacht.<br />
57<br />
Mit der ausdrücklichen Erwähnung von Aufgabenkreisen (Art. 379 Abs. 1 VE ZGB 2003)<br />
schliesst das Gesetz solcherlei ja auch nicht aus.<br />
58<br />
Wie schon Eugen Huber (Erläuterungen, Bern 1914, S. 294) schrieb: «Es muss auch solche Käuze geben».<br />
316<br />
© Schulthess Juristische Medien AG, Zürich · Basel · Genf 2003