08.09.2018 Aufrufe

ABGB

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ABGB</strong> 210.0<br />

Wird ein Schrank, ein Kasten oder eine Lade mit allen darin befindlichen<br />

Sachen vermacht, so rechnet man dazu auch Gold und Silber, Schmuck<br />

und bares Geld, selbst die vom Legatar dem Erblasser ausgestellten Schuldscheine.<br />

Andere Schuldscheine oder Urkunden, worauf sich Forderungen<br />

und Rechte des Erblassers gründen, werden nur dann dazu gerechnet, wenn<br />

sich ausser denselben nichts in dem Behältnisse befindet. Zu einem Vermächtnisse<br />

flüssiger Sachen gehören auch die zu ihrer Verführung<br />

bestimmten Gefässe.<br />

§ 678<br />

i) der Juwelen, des Schmuckes und Putzes<br />

Unter Juwelen werden in der Regel nur Edelsteine und gute Perlen,<br />

unter Schmuck auch die unechten Steine, und das aus Gold und Silber<br />

verfertigte oder damit überzogene Geschmeide, welches zur Zierde der<br />

Person dient und unter Putz dasjenige verstanden, was ausser Schmuck,<br />

Geschmeide und Kleidungsstücken zur Verzierung der Person gebraucht<br />

wird.<br />

§ 679 319<br />

k) des Goldes oder Silbers; der Wäsche<br />

Das Vermächtnis des Goldes oder Silbers begreift das verarbeitete und<br />

unverarbeitete, doch nicht das gemünzte, noch auch dasjenige in sich, was<br />

nur ein Teil oder eine Verzierung eines andern Verlassenschaftsstückes, z.B.<br />

einer Uhr oder Dose, ausmacht. Die Wäsche wird nicht zur Kleidung, und<br />

Spitzen werden nicht zur Wäsche, sondern zum Putze gerechnet.<br />

§ 680 320<br />

Aufgehoben<br />

§ 681<br />

m) Über die Benennung: Kinder<br />

Unter dem Worte: Kinder, werden, wenn der Erblasser die Kinder eines<br />

andern bedenkt, nur die Söhne und Töchter, wenn er aber seine eigenen<br />

Kinder bedenkt, auch die an deren Stelle tretenden Nachkömmlinge<br />

begriffen, welche bei dem Ableben des Erblassers schon erzeugt waren.<br />

Fassung: 03.01.2018 103

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!