08.09.2018 Aufrufe

ABGB

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ABGB</strong> 210.0<br />

angemessen als Schaden geltend gemacht werden, wenn sie den Wert des<br />

Tieres übersteigen.<br />

2) Im Falle der Verletzung oder Tötung eines Tieres, das im häuslichen<br />

Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten wird,<br />

kann der Wert der besonderen Vorliebe, den dieses Tier für seinen Halter<br />

oder dessen Angehörige hatte, geltend gemacht werden.<br />

4. an dem Vermögen<br />

§ 1331<br />

Wird jemand an seinem Vermögen vorsätzlich oder durch auffallende<br />

Sorglosigkeit eines andern beschädigt, so ist er auch den entgangenen<br />

Gewinn, und wenn der Schade vermittelst einer durch ein Strafgesetz verbotenen<br />

Handlung oder aus Mutwillen und Schadenfreude verursacht worden<br />

ist, den Wert der besondern Vorliebe zu fordern berechtigt.<br />

§ 1332<br />

Der Schade, welcher aus einem mindern Grade des Versehens oder der<br />

Nachlässigkeit verursacht worden ist, wird nach dem gemeinen Werte, den<br />

die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte, ersetzt.<br />

Besonders durch die Verzögerung der Zahlung. 818<br />

Gesetzliche Zinsen und weitere Schäden 819<br />

§ 1333 820821<br />

1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung<br />

der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen<br />

Zinsen (§ 1000 Abs. 1) vergütet.<br />

2) Aufgehoben 822<br />

3) Der Gläubiger kann ausser den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz<br />

anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend<br />

machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender<br />

aussergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmassnahmen, soweit<br />

diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.<br />

§ 1334 823<br />

Fassung: 03.01.2018 317

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!