08.09.2018 Aufrufe

ABGB

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

210.0 <strong>ABGB</strong><br />

§ 699<br />

c) mögliche und erlaubte Bedingungen<br />

Sind die Bedingungen möglich und erlaubt, so kann das davon abhängende<br />

Recht nur durch ihre genaue Erfüllung erworben werden, sie mögen<br />

vom Zufalle, von dem Willen des bedachten Erben, Legatars oder eines<br />

Dritten abhängen.<br />

§ 700 322<br />

d) Bedingung der Nichtverehelichung und Nichtbegründung einer eingetragenen<br />

Partnerschaft<br />

Die Bedingung, dass der Erbe oder der Legatar sich, selbst nach<br />

erreichter Volljährigkeit, nicht verehelichen oder keine eingetragene Partnerschaft<br />

eingehen solle, ist als nicht beigesetzt anzusehen. Nur eine verwitwete<br />

Person oder ein überlebender eingetragener Partner muss, wenn sie<br />

beziehungsweise er ein oder mehrere Kinder hat, die Bedingung erfüllen.<br />

Die Bedingung, dass der Erbe oder Legatar eine bestimmte Person nicht<br />

heirate oder mit ihr keine eingetragene Partnerschaft begründe, kann gültig<br />

auferlegt werden.<br />

§ 701<br />

e) wenn die Bedingung bei dem Leben des Erblassers erfüllt worden<br />

Ist die in der letzten Willenserklärung vorgeschriebene Bedingung schon<br />

bei dem Leben des Erblassers eingetroffen, so muss die Erfüllung derselben<br />

nach dem Tode des Erblassers nur dann wiederholt werden, wenn die<br />

Bedingung in einer Handlung des Erben oder Legatars besteht, welche von<br />

ihm wiederholt werden kann.<br />

§ 702<br />

Ob die Bedingung auch auf die Nachberufenen auszudehnen sei<br />

Eine dem Erben oder Legatar beigerückte Bedingung ist, ohne ausdrückliche<br />

Erklärung des Erblassers, auf den von dem Erblasser nachberufenen<br />

Erben oder Legatar nicht auszudehnen.<br />

108 Fassung: 03.01.2018

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!