08.09.2018 Aufrufe

ABGB

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

210.0 <strong>ABGB</strong><br />

§ 1328 815<br />

1a. an der sexuellen Selbstbestimmung<br />

Wer jemanden durch eine strafbare Handlung oder sonst durch Hinterlist,<br />

Drohung oder Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder Autoritätsverhältnisses<br />

zum Beischlaf oder sonst zu sexuellen Handlungen missbraucht,<br />

hat ihm den erlittenen Schaden zu ersetzen und volle Genugtuung zu<br />

leisten.<br />

§ 1328a 816<br />

1b. am Recht auf Wahrung der Privatsphäre<br />

1) Wer rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen<br />

eingreift oder Umstände aus der Privatsphäre eines Menschen offenbart<br />

oder verwertet, hat ihm den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei<br />

erheblichen Verletzungen der Privatsphäre, etwa wenn Umstände daraus in<br />

einer Weise verwertet werden, die geeignet ist, den Menschen in der Öffentlichkeit<br />

blosszustellen, umfasst der Ersatzanspruch auch eine Entschädigung<br />

für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.<br />

2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, sofern eine Verletzung der Privatsphäre<br />

nach besonderen Bestimmungen zu beurteilen ist. Die Verantwortung für<br />

Verletzungen der Privatsphäre durch Medien richtet sich allein nach den<br />

Bestimmungen des Mediengesetzes.<br />

§ 1329<br />

2. an der persönlichen Freiheit<br />

Wer jemanden durch gewaltsame Entführung, durch Privatgefangennehmung<br />

oder vorsätzlich durch einen widerrechtlichen Arrest seiner Freiheit<br />

beraubt, ist verpflichtet, dem Verletzten die vorige Freiheit zu verschaffen<br />

und volle Genugtuung zu leisten. Kann er ihm die Freiheit nicht mehr<br />

verschaffen, so muss er den Hinterbliebenen, wie bei der Tötung, Ersatz<br />

leisten.<br />

§ 1330 817<br />

3. an Tieren<br />

1) Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder<br />

Erwerbszwecken gehalten werden, können die Heilungskosten auch dann<br />

316 Fassung: 03.01.2018

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!