08.09.2018 Aufrufe

ABGB

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ABGB</strong> 210.0<br />

Partner ausserdem dann, wenn er seine Beistandspflicht, die Eltern, wenn<br />

sie die Pflege und Erziehung des Erblassers gröblich vernachlässigt haben.<br />

§ 770 367<br />

Überhaupt kann einem Pflichtteilsberechtigten auch solcher Handlungen<br />

wegen, die einen Erben nach den §§ 540 bis 542 des Erbrechtes<br />

unwürdig machen, durch die letzte Willenserklärung der Pflichtteil entzogen<br />

werden.<br />

§ 771<br />

Die Enterbungsursache muss immer, sie mag von dem Erblasser ausgedrückt<br />

sein oder nicht, von dem Erben erwiesen werden, und in den<br />

Worten, und dem Sinne des Gesetzes gegründet sein.<br />

§ 772<br />

Die Enterbung wird nur durch einen ausdrücklichen in der gesetzlichen<br />

Form erklärten Widerruf aufgehoben.<br />

§ 773 368<br />

Wenn bei einem sehr verschuldeten oder verschwenderischen Pflichtteilsberechtigten<br />

das wahrscheinliche Besorgnis obwaltet, dass der ihm<br />

gebührende Pflichtteil ganz oder grösstenteils seinen Kindern entgehen<br />

würde, so kann ihm der Pflichtteil von dem Erblasser, jedoch nur dergestalt<br />

entzogen werden, dass solcher den Kindern des Pflichtteilsberechtigten<br />

zugewendet werde.<br />

§ 773a<br />

Pflichtteilsminderung 369<br />

1) Standen der Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte zu keiner Zeit in<br />

einem Naheverhältnis, wie es in der Familie zwischen solchen Verwandten<br />

gewöhnlich besteht, so kann der Erblasser den Pflichtteil auf die Hälfte<br />

mindern. 370<br />

2) Die §§ 771 und 772 gelten sinngemäss für die Pflichtteilsminderung. 371<br />

3) Das Recht auf Pflichtteilsminderung steht nicht zu, wenn der Erblasser<br />

die Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit dem Pflichtteilsberechtigten<br />

grundlos abgelehnt hat. 372<br />

Fassung: 03.01.2018 123

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!