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Schülerfirmenhandbuch - ASIG

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2.3 Leistungsprozess Produktion<br />

• die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung,<br />

• die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes,<br />

• die Realisierung der Bildschirmarbeitsverordnung,<br />

• die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes.<br />

129<br />

(2) Vorschriften und Regeln zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit<br />

in der Schülerfirma als „schulischer Veranstaltung“<br />

Für Schulen gelten die staatlichen Vorschriften und die Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen<br />

der Unfallversicherungsträger. Dies sind<br />

in den jeweiligen Bundesländern die zuständigen Unfallversicherungsträger<br />

nach der Übersicht www.nebs.de/buch.<br />

Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“<br />

der Gemeindeunfallversicherung (GUV 0.1) gelten für allgemeinbildende<br />

Schulen folgende Regelungen:<br />

Erstens<br />

Die Schülerfirma muss zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten<br />

Gesundheitsgefahren alle in den Unfallverhütungsvorschriften<br />

und in den sicherheitstechnischen sowie arbeitsmedizinischen Regeln<br />

festgelegten Maßnahmen treffen und die für die Schule geltenden Unfallverhütungsvorschriften<br />

an geeigneter Stelle auslegen.<br />

Im schulischen Bereich liegen die Pflichten bzw. Aufgaben in der Regel<br />

nicht in einer Hand; hier wird unterschieden zwischen der Verantwortung<br />

für den inneren Schulbereich (Schulleiter) und den äußeren Schulbereich<br />

(Sachkostenträger).<br />

Zweitens<br />

Der Schulleiter als Verantwortlicher für innere Schulangelegenheiten hat<br />

für die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen<br />

und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Damit trägt er auch<br />

die Verantwortung für die Unfallverhütung und die organisation der Ersten<br />

Hilfe sowie Maßnahmen der Sicherheitserziehung in der Schülerfirma.

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