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Schülerfirmenhandbuch - ASIG

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66 1. Gründung der Schülerfirma<br />

(5) Steuerliche Fragen<br />

Die Finanzbehörden (= Finanzamt; in Berlin: Finanzamt für Körperschaften<br />

IV) sind verpflichtet, auch gemeinnützige Körperschaften zu überprüfen.<br />

Sie müssen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von<br />

Steuervergünstigungen wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke<br />

nach der Vereinssatzung gegeben sind. Bindend sind hierbei die Bestimmungen<br />

der Abgabenordnung (Ao) des allgemeinen Steuerrechts.<br />

Aus der Abgabenordnung<br />

„§ 59 Voraussetzungen der Steuervergünstigung<br />

Die Steuervergünstigung wird gewährt, wenn sich aus der Satzung, dem<br />

Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung (Satzung im Sinne dieser<br />

Vorschriften) ergibt, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt, dass<br />

dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 Ao entspricht und<br />

dass er ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird; die tatsächliche Geschäftsführung<br />

muss diesen Satzungsbestimmungen entsprechen.“<br />

㤠60 Anforderungen an die Satzung<br />

(1) Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau<br />

bestimmt sein, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann,<br />

ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen<br />

gegeben sind.<br />

(2) Die Satzung muss den vorgeschriebenen Erfordernissen bei der Körperschaftssteuer<br />

und bei der Gewerbesteuer während des ganzen Veranlagungs-<br />

oder Bemessungszeitraumes, bei den anderen Steuern im<br />

Zeitpunkt der Entstehung der Steuern entsprechen.“<br />

Die folgenden Punkte fassen die Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit<br />

zusammen.<br />

Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit<br />

1. Steuerrechtlich gemeinnützig können nur Körperschaften im Sinne der<br />

§§ 51 ff Ao sein:

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