23.10.2012 Aufrufe

Schülerfirmenhandbuch - ASIG

Schülerfirmenhandbuch - ASIG

Schülerfirmenhandbuch - ASIG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

130 2. Die Leistungsprozesse in der Schülerfirma<br />

Ebenso hat er dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter bzw. Mitglieder in der<br />

Schülerfirma über die vom Unfallversicherungsträger herausgegebenen Sicherheitsbestimmungen<br />

sowie sonstigen Materialien zur Unfallverhütung,<br />

dem Gesundheitsschutz und der Sicherheitserziehung informiert werden.<br />

Drittens<br />

Der Schulträger, in der Regel die Gemeinde als Sachkostenträger, ist<br />

verantwortlich für äußere Schulangelegenheiten. Diese betreffen u. a.<br />

Bau und Unterhaltung von Gebäuden sowie (in der Regel) Beschaffung<br />

und Wartung von Einrichtungen. Die von der zuständigen Stelle zu beschaffenden<br />

Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen müssen den anerkannten<br />

sicherheitstechnischen Regeln entsprechen.<br />

Viertens<br />

Die Mitarbeiter bzw. Mitglieder der Schülerfirma müssen die Maßnahmen<br />

zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz durchführen und entsprechende<br />

Weisungen der Schulleitung beachten. Einrichtungen und<br />

Maschinen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.<br />

Fünftens<br />

Hier ist in jedem Fall zu beachten, dass nur jene Mitarbeiter bzw. Mitglieder<br />

der Schülerfirma an Maschinen tätig werden, die im Umgang mit den<br />

Maschinen unterwiesen wurden und die in der Lage sind, sicherheitstechnische<br />

Mängel zu erkennen. Die Instandsetzung von Maschinen ist<br />

Aufgabe des Sachkostenträgers. Grundsätzlich dürfen Schülerinnen und<br />

Schüler unter 18 Jahren nicht an Maschinen arbeiten. Ausgenommen<br />

sind bestimmte Kleingeräte. Für Berliner Schulen gibt es abweichende<br />

Regelungen, nach denen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten<br />

Bedingungen auch an größeren Maschinen tätig sein dürfen.<br />

Sechstens<br />

Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

o. ä. können bei dem für die jeweilige Schule zuständigen<br />

Unfallversicherungsträger bezogen werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!