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Schülerfirmenhandbuch - ASIG

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3.3 Serviceprozess kaufmännische Verwaltung<br />

161<br />

Das Controlling beinhaltet folgende Schwerpunkte:<br />

• operative Steuerung der Schülerfirma mit Kennziffern<br />

• Analyse des Jahresabschlusses der Schülerfirma mit den Schwerpunkten<br />

- Wirtschaftlichkeit<br />

- Rentabilität<br />

- Produktivität<br />

- Liquidität<br />

3.3.2 Das Rechnungswesen in der Schülerfirma<br />

Kaufleute sind nach HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen<br />

ihre Handelsgeschäfte und die Lage ihres Vermögens nach den Grundsätzen<br />

ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Lediglich<br />

diejenigen Gewerbetreibenden sind von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht<br />

ausgenommen, deren Betrieb einen in kaufmännischer<br />

Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Dies betrifft Kleingewerbetreibende,<br />

die wegen ihres geringen Geschäftsumfanges nicht<br />

verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.<br />

Seit August 2003 gilt darüber hinaus in Deutschland das „Gesetz zur Förderung<br />

von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung“.<br />

Danach besteht die Buchführungspflicht ab 1. Januar 2007<br />

bei einem Jahresumsatz von 500.000 Euro und ab 2008 bei einem Jahresgewinn<br />

von 50.000 Euro.<br />

Daraus ergibt sich, dass im Regelfall Schülerfirmen aufgrund<br />

• ihrer Umsatzgröße,<br />

• ihres Lieferantenkreises,<br />

• ihres Kundenstammes,<br />

• ihres Ertrages<br />

nicht buchführungspflichtig sind.

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