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Schülerfirmenhandbuch - ASIG

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1.2 Gründungsvorbereitung<br />

6. Sorgfalt wahren § 347 • Beachtung der „Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns“<br />

7. Vertragsstrafe<br />

zahlen<br />

8. Bürgschaft leisten § 349<br />

§ 348 • Vertragsstrafe kann nicht herabgesetzt<br />

werden<br />

• keine Forderung auf Vorausklage<br />

bei Bürgschaft<br />

§ 350 • Bürgschaft auch formfrei möglich<br />

9. Zinsen zahlen § 352 • Zinssatz 5 % bei Verzugszinsen<br />

im zweiseitigen Handelskauf<br />

10. Zinsforderungen<br />

durchsetzen<br />

11. Antrag zügig bearbeiten<br />

§ 353 • Kaufleute können von Kaufleuten<br />

aus zweiseitigen Handelskäufen<br />

vom Tage der Fälligkeit an Zinsforderungen<br />

erheben, jedoch<br />

keine Zinseszinsen<br />

§ 362 • Schweigen auf Antrag gilt als<br />

Annahme<br />

1.2.9 Machbarkeitsstudie zum Unternehmen Schülerfirma<br />

Die Gründungsvorbereitung der Schülerfirma sollte mit einer Machbarkeitsstudie<br />

abgeschlossen werden.<br />

Schwerpunkte einer Machbarkeitsstudie<br />

(1) Beschreibung der Ausgangssituation<br />

• bestätigtes „Pädagogisches Konzept der Schülerfirma“<br />

• geklärte Einordnung der Schülerfirma in Schulprofil, Ganztagsschule,<br />

Schulqualität<br />

• aktive Mitarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern<br />

sowie des Hausmeisters gesichert<br />

• genügend motivierte und geeignete Schülerinnen und Schüler als Mitglieder<br />

• Räume/Flächen vorhanden<br />

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