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Schülerfirmenhandbuch - ASIG

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1.2 Gründungsvorbereitung<br />

b) Verankerung der Schule in der Öffentlichkeit, insbesondere im lokalen<br />

und regionalen Umfeld der Schule, vor allem durch die Mitgliedschaft<br />

sowie Mitarbeit externer Personen im Schulförderverein.<br />

c) Bereitstellung von finanziellen, materiellen und personellen Mitteln zur<br />

Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, insbesondere<br />

durch die Einwerbung und Verteilung von Spenden unterschiedlichster<br />

Art und Höhe (Geld- und Sachspenden), vor allem für<br />

• die Verbesserung der baulichen Situation,<br />

• die Anschaffung, Wartung und Pflege von Unterrichts- und Lernmitteln,<br />

• Zuschüsse zu schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten.<br />

d) Unterstützung der Schule durch unbezahlte, ehrenamtliche Tätigkeit<br />

und Mitarbeit von Vereinsmitgliedern, insbesondere durch<br />

• Vorbereitung und Durchführung von schulischen Veranstaltungen,<br />

• Öffentlichkeitsarbeit der Schule,<br />

• Mitwirkung in Schulgremien,<br />

• Mitwirkung bei Beratung von Eltern und Schülern, z. B. Schulwegberatung.<br />

Das folgende „Merkblatt“ fasst wesentliche Aussagen zum „eingetragenen<br />

Verein“ zusammen:<br />

Merkblatt eingetragener Verein e.V.<br />

1. Wesen<br />

Der eingetragene Verein (e.V.) ist rechtsfähig. Er ist als juristische Person<br />

selbst Träger von Rechten und Pflichten. Er kann als Grundtyp aller körperschaftlich<br />

strukturierten Personenvereinigungen (Kapitalgesellschaften,<br />

Genossenschaften etc.) angesehen werden.<br />

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