Schülerfirmenhandbuch - ASIG
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3.3 Serviceprozess kaufmännische Verwaltung<br />
165<br />
• Bestimmung des Buchungsbeleges. Gehören zu einem Geschäftsfall<br />
mehrere Belege (z. B. bei Banküberweisungen: Überweisungsvordruck<br />
und Kontoauszug), muss vorab bestimmt werden, welcher<br />
Betrag als Buchungsunterlage verwendet werden soll, um mehrfache<br />
Erfassungen des Geschäftsvorfalls zu vermeiden.<br />
• ordnen der Belege nach Belegarten (Belegsortierung) als Voraussetzung<br />
für eine ordnungsgemäße Verbuchung und Ablage bzw. Aufbewahrung<br />
der Belege:<br />
- Ausgangsrechnungen (AR)<br />
- Eingangsrechnungen (ER)<br />
- Sonstige Belege (SB)<br />
- Bankbelege (BA)<br />
- Kassenbelege (KA).<br />
• Fortlaufende Nummerierung der Belege innerhalb jeder Belegart.<br />
• Vorkontierung der Belege, indem man eventuell mithilfe eines Kontierungsstempels<br />
die Buchungssätze bereits auf den Belegen angibt.<br />
Jede Buchung im Grund- und Hauptbuch enthält den Hinweis auf die<br />
Belegart und die Belegnummer. Dieser Belegvermerk stellt sicher, dass<br />
zu jeder Buchung der zugehörige Beleg sofort auffindbar ist. Umgekehrt<br />
muss nach jeder Buchung der Buchungsvermerk auf dem Beleg eingetragen<br />
werden, der die Journalseite, das Buchungsdatum sowie das Zeichen<br />
des Buchhalters angibt. Durch diese wechselseitigen Hinweise wird<br />
der Beleg zum Bindeglied zwischen Geschäftsfall und Buchung.<br />
Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB) und in der Abgabenordnung<br />
(§ 147 Ao) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente<br />
aufbewahrt werden müssen:<br />
• 6 Jahre: empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften)<br />
abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige<br />
Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung – alles,<br />
was zu Streitigkeiten führen könnte, wird 6 Jahre aufbewahrt.