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Schülerfirmenhandbuch - ASIG

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3.3 Serviceprozess kaufmännische Verwaltung<br />

165<br />

• Bestimmung des Buchungsbeleges. Gehören zu einem Geschäftsfall<br />

mehrere Belege (z. B. bei Banküberweisungen: Überweisungsvordruck<br />

und Kontoauszug), muss vorab bestimmt werden, welcher<br />

Betrag als Buchungsunterlage verwendet werden soll, um mehrfache<br />

Erfassungen des Geschäftsvorfalls zu vermeiden.<br />

• ordnen der Belege nach Belegarten (Belegsortierung) als Voraussetzung<br />

für eine ordnungsgemäße Verbuchung und Ablage bzw. Aufbewahrung<br />

der Belege:<br />

- Ausgangsrechnungen (AR)<br />

- Eingangsrechnungen (ER)<br />

- Sonstige Belege (SB)<br />

- Bankbelege (BA)<br />

- Kassenbelege (KA).<br />

• Fortlaufende Nummerierung der Belege innerhalb jeder Belegart.<br />

• Vorkontierung der Belege, indem man eventuell mithilfe eines Kontierungsstempels<br />

die Buchungssätze bereits auf den Belegen angibt.<br />

Jede Buchung im Grund- und Hauptbuch enthält den Hinweis auf die<br />

Belegart und die Belegnummer. Dieser Belegvermerk stellt sicher, dass<br />

zu jeder Buchung der zugehörige Beleg sofort auffindbar ist. Umgekehrt<br />

muss nach jeder Buchung der Buchungsvermerk auf dem Beleg eingetragen<br />

werden, der die Journalseite, das Buchungsdatum sowie das Zeichen<br />

des Buchhalters angibt. Durch diese wechselseitigen Hinweise wird<br />

der Beleg zum Bindeglied zwischen Geschäftsfall und Buchung.<br />

Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB) und in der Abgabenordnung<br />

(§ 147 Ao) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente<br />

aufbewahrt werden müssen:<br />

• 6 Jahre: empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften)<br />

abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige<br />

Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung – alles,<br />

was zu Streitigkeiten führen könnte, wird 6 Jahre aufbewahrt.

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