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Schülerfirmenhandbuch - ASIG

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72 1. Gründung der Schülerfirma<br />

Voraussetzung ist, dass die Mittel für bestimmte – die steuerbegünstigten<br />

Satzungszwecke verwirklichende – Vorhaben angesammelt werden, für<br />

deren Durchführung bereits konkrete Zeitvorstellungen bestehen.<br />

Aus der Abgabenordnung<br />

„§ 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen<br />

Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass …<br />

6. eine Körperschaft ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführt,<br />

soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen<br />

Zwecke nachhaltig erfüllen zu können …“<br />

Ein steuerbegünstigter Zweck wäre zum Beispiel die Ansammlung von<br />

Mitteln für die Errichtung, Erweiterung oder Instandsetzung einer Sportanlage<br />

durch einen gemeinnützigen Sportverein (Analogie zur Schülerfirma).<br />

Spenden<br />

Über die oben genannten Steuervergünstigungen hinaus ist der Spendenabzug<br />

ein wichtiger Anreiz zur Finanzierung gemeinnütziger Vereine.<br />

Spenden kann der Spender in seiner Einkommensteuererklärung geltend<br />

machen und damit sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Gemeinnützigkeit<br />

hat jedoch nicht automatisch die Spendenabzugsmöglichkeit<br />

zur Folge. Voraussetzung dafür ist, dass der Verein genau definierten<br />

steuerbegünstigten Zwecken im Sinne des § 10 b (1) EStG dient.<br />

Mitgliedsbeiträge werden bei einigen Vereinen wie Spenden gewertet<br />

und sind steuerlich abzugsfähig. Arbeitnehmer können Spenden bereits<br />

im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren über Freibeträge steuermindernd<br />

geltend machen. Seit dem 1. Januar 2000 können die Vereine selbst<br />

Spendenbestätigungen ausstellen. Die müssen die formalen Vorgaben<br />

des Bundesfinanzministeriums erfüllen, zu finden unter: www.bundesfinanzministerium.de.

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