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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 103<br />

besonderen Stellenwert zumaß. Zunächst als reine Etappentruppen konzipiert, erklärten<br />

sich viele Einheiten der mobilen Legion zum freiwilligen Einsatz außerhalb der<br />

bayerischen Grenzen bereit, ehe im Beschluß zur allgemeinen Landesbewaffnung vom<br />

27.10.1813 sämtliche Truppenteile zur Unterstützung des aktiven Feldheeres<br />

herangezogen wurden.<br />

Mit dem Aufruf vom 28.2.1813 verband man überdies die Hoffnung, daß gerade unter den<br />

Studierenden sich viele Freiwillige für die nun zahlreich in Aussicht gestellten<br />

Offiziersstellen in den Reserveeinheiten, aber auch im aktiven Feldheer, finden würden.<br />

So waren die Studenten vom aktiven Kriegsdienst für die Dauer des Studiums befreit,<br />

aber gebotene Karrierechancen im militärischen Bereich (Offiziersstellen), mit Verordnung<br />

vom 27.10.1813 auch im zivilen Bereich, zielten auf ein nachhaltiges studentisches Echo,<br />

schon deshalb, um dem fühlbaren Mangel an ausreichend qualifiziertem<br />

Führungspersonal abzuhelfen.<br />

Analog dem Appell des preußischen Königs („An mein Volk“) forderte am 28.10.1813 der<br />

bayerische König seine Untertanen zu „heldenmütigem Kampf“ auf, obschon mit ungleich<br />

geringerem Widerhall, als dies in Preußen der Fall war. Der Bildung freiwilliger Jäger- und<br />

Husarencorps, die mit dieser Aufforderung einhergehen, verweigern sich anfangs<br />

zuallererst diejenigen, an die sich Appell gerade richtete, die Studierenden. Auch die<br />

Androhung, daß bei Verweigerung künftige Staatsstellen ausschließlich mit aktiven<br />

Kriegsteilnehmern besetzt würden, änderte zunächst nichts an deren reservierter Haltung.<br />

In seinem Erlaß vom 10.1.1814 äußerte der Minister Graf von Reigersberg den Verdacht,<br />

daß die Studierenden, die sich dem Aufruf verweigerten, ihre Karrierechancen aufgrund<br />

der zu erwartenden Kriegsverluste unter ihren Kommilitonen in keiner Weise<br />

beeinträchtigt sähen. Um diesem Kalkül vorzubeugen, wurde das Anrecht auf<br />

Staatsstellen für diejenigen Individuen festgeschrieben, die sich ausgewiesen hätten, der<br />

Verordnung genügt zu haben. 295<br />

Die aus den Ferien zurückkehrenden Landshuter Studierenden folgten zunächst dem<br />

königlichen Aufruf ohne großen Widerhall. Einen zusätzlichen Dämpfer erfuhr ihre<br />

nationale Begeisterung durch die behördliche Verweigerung ihres Gesuchs nach Bildung<br />

eines studentischen Freiwilligencorps. Freiwillige wurden an die staatlichen<br />

Heeresabteilungen überwiesen, dort sollten sie ihre Ausbildung absolvieren, versehen<br />

zwar mit Gewehren, nicht aber mit Uniformen. Die in ihrer Standesehre gekränkten<br />

Studierenden entschlossen sich, abgeschieden vom offiziellen Militär, unter Anleitung des<br />

Professors von Hellersberg in korporativer Geschlossenheit vereinigt, ihrer nationalen<br />

295<br />

vgl. Kurz, Ferdinand: Bayerische Korpsstudenten in den Freiheitskriegen 1813-1815. S.1-55 in.<br />

Deutsche Corpszeitung, 30. Jahrgang/Heft 1, 1913/14, Hrsg.: Karl Rügemer

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