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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 120<br />

Unterton von seiten des Lehrpersonals konnte zu deren Entlassung auf dem<br />

Verwaltungswege bei gleichzeitig verweigerter Anstellungsmöglichkeit als<br />

Hochschullehrer in einem anderen deutschen Staat führen (Art. 2).<br />

In Art. 3 wurde nicht nur ein strenges Verbot aller studentischen Verbindungen verfügt,<br />

sondern darüber hinaus bei erwiesener Mitgliedschaft in einer solchen Verbindung<br />

lebenslängliche Nichtzulassung zu einem öffentlichen Amt und<br />

Immatrikulationsverweigerung an jeder anderen deutschen Universität dekretiert. Ein<br />

Untersuchungsgesetz sah eine Zentralbehörde zur näheren Untersuchung revolutionärer<br />

Umtriebe in Mainz vor. Diese Behörde sollte einheitlich und überstaatlich konzipiert und<br />

mit Weisungsgewalt gegenüber einzelstaatlichen Untersuchungsbehörden sowie dem<br />

Recht, selbständig Haftbefehle auszusprechen, ausgestattet sein. 338<br />

Ein Pressegesetz inaugurierte die Wiedereinführung der Vorzensur für das gesamte<br />

Buch- und Zeitschriftenwesen, wobei Druckerzeugnisse mit weniger als 20 Bogen Umfang<br />

der Genehmigung der Landeszensurbehörde bedurften, längere Texte der Nachzensur<br />

unterlagen. Presse- wie Universitätsgesetz bedeuteten somit weitreichende<br />

bundesstaatliche Eingriffsmöglichkeiten in die einzelstaatliche Souveränität und boten den<br />

Großmächten Preußen und Österreich die erforderliche Handhabe im Kampf gegen<br />

liberale Strömungen in den einzelnen Bundesstaaten. 339<br />

Die bayerische Opposition gegen die Karlsbader Beschlüsse wurde vom Kronprinzen<br />

Ludwig und von Lerchenfeld angeführt. Ihre Argumentation zielte darauf ab, der<br />

Regierung einen doppelten Verfassungsbruch nachzuweisen, indem man den Mainzer<br />

Untersuchungsausschuß als außerbayerische Instanz zur Aburteilung bayerischer<br />

Staatsbürger für unzuständig erklärte und daneben die Akzeptanz der Karlsbader<br />

Beschlüsse als in Bayern gültiges Recht von der Zustimmung der bayerischen Stände<br />

abhängig machen wollte, wie es die Verfassung in der Interpretation der Opposition<br />

vorsah. Der Erfolg der Lerchenfeldschen Initiative bestand im sogenannten<br />

Verfassungsvorbehalt, der eine Umsetzung der Beschlüsse an die Beobachtung der<br />

bayerischen Souveränität, Verfassung und bestehende Gesetze band. 340<br />

Wie wenig diese liberale Initiative einer möglichen praktischen Durchführung der<br />

Karlsbader Beschlüsse im Wege stand, zeigte sich einmal mehr im Sommer 1820, als<br />

Bayern anläßlich der Wiener Schlußkonferenz die Exekutionsordnung, die dem Bund in<br />

338<br />

339<br />

340<br />

vgl. Hardtwig, Wolfgang: Deutsche Geschichte der neuesten Zeit. Vormärz. Der monarchische Staat<br />

und das Bürgertum. S.38/39. München 1985<br />

vgl. ebd. S.38<br />

vgl. Polster, Georg: Politische Studentenbewegung und bürgerliche Gesellschaft. Die Würzburger<br />

Burschenschaft im Kräftefeld von Staat, Universität und Stadt. 1814-1850. S.94-96. Heidelberg 1989

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