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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 117<br />

politischen Couleur ein schaler Nachgeschmack zurück. Das geringe Niveau der<br />

Diskussionsbeiträge wurde von der einen Seite beklagt, Regierung und Bürokratie zeigten<br />

sich tief betroffen von der Heftigkeit der gegen sie gerichteten Angriffe aus der zweiten<br />

Kammer, der König war von Zweifeln erfüllt, und Metternich sah den Zeitpunkt<br />

gekommen, gegen die „demagogischen“ Verfassungen Süddeutschlands vorzugehen. 329<br />

9.2.3. Die Haltung Metternichs<br />

Metternich lehnte die bayerische Verfassung ab. Zumal der Verlauf des ersten Landtages<br />

und die während der Session erfolgte Ermordung Kotzebues durch Sand ließen ihn eine<br />

revolutionäre Dynamik befürchten, die schnelles Handeln, an dessen Ende die Aufhebung<br />

der bayerischen Verfassung zu bewerkstelligen sei, angeraten erscheinen ließ. Als erster<br />

Schritt sollte eine Verschärfung der Zensurbestimmungen erfolgen. 330 Gentz war schon 14<br />

Tage nach Eröffnung des Landtages (20.2.1819) von Metternich mit der Abfassung einer<br />

Denkschrift gegen die bayerische Verfassung beauftragt worden, die in ihrer Wirkung auf<br />

die Herbeiführung eines Gesinnungswechsels unter den europäischen Regierungen, vor<br />

allem der wankend gewordenen bayerischen Regierung gegenüber<br />

Repräsentativverfassungen berechnet war. Metternich selbst äußerte sich wiederholt<br />

ablehnend gegen die seiner Meinung nach zu frei und auf Öffentlichkeit berechneten<br />

Agitationsmöglichkeiten der zweiten bayerischen Kammer, deren Exponenten er samt und<br />

sonders für Revolutionäre hielt.<br />

Die Gentzsche Denkschrift attestierte von daher wunschgemäß der bayerischen<br />

Ständekammer eine revolutionäre Dynamik, die nur mit der der französischen<br />

Nationalversammlung in ihrer revolutionärsten Epoche vergleichbar sei. Zugeständnisse<br />

an die zweite Kammer (in der Rede des Königs) führten nicht zu deren Mäßigung,<br />

sondern zu einer Forcierung ungerechtfertigter Rechtsansprüche mit der Einforderung<br />

eines Vorrangs der Rechte der Nation vor denen des Königs. Unüberhörbare warnte<br />

Gentz die bayerische Regierung vor einer passiven Hinnahme der Ereignisse. Nach<br />

Meinung des Autors 331 hält weder Argumentationsstil noch Revolutionsvorwurf an die<br />

zweite Kammer einer seriösen Überprüfung stand, so daß der Metternichsche<br />

Aktionismus unter rein ideologischen Aspekten zu betrachten sei. Die Folge dieser<br />

Ereignisse und vor allem der österreichische Druck auf Bayern zeigten nachhaltige<br />

Wirkung. Zwar lehnte das Gesamtministerium ein staatsstreichartiges Vorgehen gegen<br />

329<br />

330<br />

331<br />

vgl. Franz, Eugen: Bayerische Verfassungskämpfe. Von der Ständekammer zum Landtag. S.56-80.<br />

München 1926<br />

vgl. Kraus, Andreas: Geschichte Bayerns. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. S.445. München<br />

1983<br />

vgl. Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Die endgültige Stabilisierung der<br />

restaurativen Politik im deutschen Bund nach dem Wiener Kongreß 1814/15. S.159-173. München<br />

1972

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