PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 117<br />
politischen Couleur ein schaler Nachgeschmack zurück. Das geringe Niveau der<br />
Diskussionsbeiträge wurde von der einen Seite beklagt, Regierung und Bürokratie zeigten<br />
sich tief betroffen von der Heftigkeit der gegen sie gerichteten Angriffe aus der zweiten<br />
Kammer, der König war von Zweifeln erfüllt, und Metternich sah den Zeitpunkt<br />
gekommen, gegen die „demagogischen“ Verfassungen Süddeutschlands vorzugehen. 329<br />
9.2.3. Die Haltung Metternichs<br />
Metternich lehnte die bayerische Verfassung ab. Zumal der Verlauf des ersten Landtages<br />
und die während der Session erfolgte Ermordung Kotzebues durch Sand ließen ihn eine<br />
revolutionäre Dynamik befürchten, die schnelles Handeln, an dessen Ende die Aufhebung<br />
der bayerischen Verfassung zu bewerkstelligen sei, angeraten erscheinen ließ. Als erster<br />
Schritt sollte eine Verschärfung der Zensurbestimmungen erfolgen. 330 Gentz war schon 14<br />
Tage nach Eröffnung des Landtages (20.2.1819) von Metternich mit der Abfassung einer<br />
Denkschrift gegen die bayerische Verfassung beauftragt worden, die in ihrer Wirkung auf<br />
die Herbeiführung eines Gesinnungswechsels unter den europäischen Regierungen, vor<br />
allem der wankend gewordenen bayerischen Regierung gegenüber<br />
Repräsentativverfassungen berechnet war. Metternich selbst äußerte sich wiederholt<br />
ablehnend gegen die seiner Meinung nach zu frei und auf Öffentlichkeit berechneten<br />
Agitationsmöglichkeiten der zweiten bayerischen Kammer, deren Exponenten er samt und<br />
sonders für Revolutionäre hielt.<br />
Die Gentzsche Denkschrift attestierte von daher wunschgemäß der bayerischen<br />
Ständekammer eine revolutionäre Dynamik, die nur mit der der französischen<br />
Nationalversammlung in ihrer revolutionärsten Epoche vergleichbar sei. Zugeständnisse<br />
an die zweite Kammer (in der Rede des Königs) führten nicht zu deren Mäßigung,<br />
sondern zu einer Forcierung ungerechtfertigter Rechtsansprüche mit der Einforderung<br />
eines Vorrangs der Rechte der Nation vor denen des Königs. Unüberhörbare warnte<br />
Gentz die bayerische Regierung vor einer passiven Hinnahme der Ereignisse. Nach<br />
Meinung des Autors 331 hält weder Argumentationsstil noch Revolutionsvorwurf an die<br />
zweite Kammer einer seriösen Überprüfung stand, so daß der Metternichsche<br />
Aktionismus unter rein ideologischen Aspekten zu betrachten sei. Die Folge dieser<br />
Ereignisse und vor allem der österreichische Druck auf Bayern zeigten nachhaltige<br />
Wirkung. Zwar lehnte das Gesamtministerium ein staatsstreichartiges Vorgehen gegen<br />
329<br />
330<br />
331<br />
vgl. Franz, Eugen: Bayerische Verfassungskämpfe. Von der Ständekammer zum Landtag. S.56-80.<br />
München 1926<br />
vgl. Kraus, Andreas: Geschichte Bayerns. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. S.445. München<br />
1983<br />
vgl. Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Die endgültige Stabilisierung der<br />
restaurativen Politik im deutschen Bund nach dem Wiener Kongreß 1814/15. S.159-173. München<br />
1972