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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 27<br />

Den bayerischen Behörden waren zunächst bei ihren Bemühungen, diese Situation zu<br />

steuern, Grenzen gesetzt. Entweder war die dort installierte Bürokratie, soweit sie<br />

entsandt war, mit den landestypischen Gegebenheiten zu wenig vertraut und damit isoliert<br />

oder ließ es an der nötigen Loyalität fehlen. 55 Eine Konstellation, wie sie in Landshut und<br />

an der dortigen Universität nicht gegeben war.<br />

Daß diesem Kalkül der Regierung letztlich die Realisierung versagt blieb, lag weniger an<br />

deren mangelndem Willen zur Durchsetzung ihrer Zielvorstellung als an den<br />

aufkommenden Gegenströmungen von Romantik und Neuhumanismus. Wurde der<br />

Zeitpunkt der Verlegung (Mai 1800) maßgeblich von den durch die Kriegswirren bedingten<br />

Bedrohungen der Festungsstadt Ingolstadt diktiert, so stand eine Verlegung der<br />

Universität schon länger zur Diskussion, hatte sich doch neben der wissenschaftlichen<br />

Stagnation der Hochschule in Ingolstadt die Provinzialität des gesamten städtischen<br />

Umfeldes als mißlich erwiesen. 56 Den Wunsch nach Verlegung, vorgebracht von einer<br />

Delegation des Universitätssenates, entsprach die geheime Universitätskuratel bereits am<br />

16.5.1800. Die Diskussion über den zu wählenden Ort München, Landshut oder Straubing<br />

zentrierte sich schon deshalb sehr stark auf Landshut, da letztlich Max Joseph einen<br />

Umzug insbesondere nach München für nicht angeraten hielt 57 . Für Landshut sprachen<br />

überdies „Lage, Schönheit und Reinlichkeit“ der Stadt. 58<br />

Der am 20.5.1800 abgeschlossene Umzug nach Landshut, zunächst als Provisorium für<br />

die Dauer des Krieges gedacht, wurde mit Dekret vom 10.11.1801 auf Dauer sanktioniert.<br />

Für Unterhalt und Dotation der Universität wurden die im Zuge der Säkularisation<br />

aufgehobenen Klöster der Dominikaner, Franziskaner und Zisterzienser herangezogen. 59<br />

Bereits im Vorfeld der Verlegung demonstrierte der Staat durch das Statut vom<br />

25.11.1799 seine forcierte Zugriffsbereitschaft auf die Belange der Universität.<br />

Unmißverständlich verwies die Präambel auf den utilitaristischen Charakter der<br />

Universität. Das Statut selbst unterwarf Hochschullehrer wie Studenten zum Teil<br />

einengenden Reglements. Nicht nur waren die Zugangsvoraussetzungen an neu gefaßte<br />

qualitative Vorgaben (Habilitation hier, gymnasiales Reifezeugnis dort) gebunden, das<br />

Studium selbst einschließlich des Prüfungs- und Zeugniswesens wiesen stark normativen<br />

Charakter auf.<br />

55<br />

56<br />

57<br />

58<br />

59<br />

vgl. auch Blessing, Werner K.: Staatsintegration als soziale Integration. Zur Entstehung einer<br />

bayerischen Gesellschaft.. In: Zeitschift für bayerische Landesgeschichte (1978), Band 41<br />

vgl. Boehm, Laetitia: München, 1980. S.204f<br />

vgl. ebd. S. 204f<br />

vgl. Doeberl, Michael: König Ludwig I., Der zweite Gründer der Ludwig-Maximilians-Universität.<br />

Festschrift zur Jahrhundertfeier der Universität. S.8. München 1926<br />

Herzog, Theo: Landshut im 19. Jahrhundert. S.20f, Landshut 1969

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