PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 27<br />
Den bayerischen Behörden waren zunächst bei ihren Bemühungen, diese Situation zu<br />
steuern, Grenzen gesetzt. Entweder war die dort installierte Bürokratie, soweit sie<br />
entsandt war, mit den landestypischen Gegebenheiten zu wenig vertraut und damit isoliert<br />
oder ließ es an der nötigen Loyalität fehlen. 55 Eine Konstellation, wie sie in Landshut und<br />
an der dortigen Universität nicht gegeben war.<br />
Daß diesem Kalkül der Regierung letztlich die Realisierung versagt blieb, lag weniger an<br />
deren mangelndem Willen zur Durchsetzung ihrer Zielvorstellung als an den<br />
aufkommenden Gegenströmungen von Romantik und Neuhumanismus. Wurde der<br />
Zeitpunkt der Verlegung (Mai 1800) maßgeblich von den durch die Kriegswirren bedingten<br />
Bedrohungen der Festungsstadt Ingolstadt diktiert, so stand eine Verlegung der<br />
Universität schon länger zur Diskussion, hatte sich doch neben der wissenschaftlichen<br />
Stagnation der Hochschule in Ingolstadt die Provinzialität des gesamten städtischen<br />
Umfeldes als mißlich erwiesen. 56 Den Wunsch nach Verlegung, vorgebracht von einer<br />
Delegation des Universitätssenates, entsprach die geheime Universitätskuratel bereits am<br />
16.5.1800. Die Diskussion über den zu wählenden Ort München, Landshut oder Straubing<br />
zentrierte sich schon deshalb sehr stark auf Landshut, da letztlich Max Joseph einen<br />
Umzug insbesondere nach München für nicht angeraten hielt 57 . Für Landshut sprachen<br />
überdies „Lage, Schönheit und Reinlichkeit“ der Stadt. 58<br />
Der am 20.5.1800 abgeschlossene Umzug nach Landshut, zunächst als Provisorium für<br />
die Dauer des Krieges gedacht, wurde mit Dekret vom 10.11.1801 auf Dauer sanktioniert.<br />
Für Unterhalt und Dotation der Universität wurden die im Zuge der Säkularisation<br />
aufgehobenen Klöster der Dominikaner, Franziskaner und Zisterzienser herangezogen. 59<br />
Bereits im Vorfeld der Verlegung demonstrierte der Staat durch das Statut vom<br />
25.11.1799 seine forcierte Zugriffsbereitschaft auf die Belange der Universität.<br />
Unmißverständlich verwies die Präambel auf den utilitaristischen Charakter der<br />
Universität. Das Statut selbst unterwarf Hochschullehrer wie Studenten zum Teil<br />
einengenden Reglements. Nicht nur waren die Zugangsvoraussetzungen an neu gefaßte<br />
qualitative Vorgaben (Habilitation hier, gymnasiales Reifezeugnis dort) gebunden, das<br />
Studium selbst einschließlich des Prüfungs- und Zeugniswesens wiesen stark normativen<br />
Charakter auf.<br />
55<br />
56<br />
57<br />
58<br />
59<br />
vgl. auch Blessing, Werner K.: Staatsintegration als soziale Integration. Zur Entstehung einer<br />
bayerischen Gesellschaft.. In: Zeitschift für bayerische Landesgeschichte (1978), Band 41<br />
vgl. Boehm, Laetitia: München, 1980. S.204f<br />
vgl. ebd. S. 204f<br />
vgl. Doeberl, Michael: König Ludwig I., Der zweite Gründer der Ludwig-Maximilians-Universität.<br />
Festschrift zur Jahrhundertfeier der Universität. S.8. München 1926<br />
Herzog, Theo: Landshut im 19. Jahrhundert. S.20f, Landshut 1969