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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 133<br />

unterschiedlichen Gruppeninteressen haben lediglich die Funktion, die monarchische<br />

Autokratie zu erhalten. Ihre gesellschaftliche Forderung erleidet aber bei überzogenem<br />

Nachdruck eine deutliche Abfuhr.<br />

Die negativen Folgen dieses „selbstherrlichen Autokratismus“ zeigen sich zu Beginn der<br />

30er Jahre:<br />

1. Das liberale Bürgertum und mit ihm die gleichdisponierte Studentenschaft verlieren<br />

ihren Glauben an die monarchische Integrationskraft.<br />

2. Das Land erleidet einen Verlust an innerer Stabilität und gerät außenpolitisch in<br />

die Isolierung.<br />

3. Der Monarch selbst isoliert sich mehr und mehr, auch von seiner ministeriellen<br />

Umgebung, und zieht sich gekränkt und unverstanden sukzessive ins Privatleben<br />

zurück. 374<br />

1.2. Die Bewertung des Thronwechsels in der Öffentlichkeit<br />

Die Resonanz war überwiegend positiv. Sei es, daß politische Großgruppen wie auch der<br />

parlamentarisch präsente, von katholischer Wertorientierung gespeiste Konservatismus<br />

die Hoffnung auf eine Rekatholisierung des öffentlichen Lebens bei steigendem<br />

politischen Einfluß ihrer Klientel damit verband 375 . Sei es, daß die unterschiedlichen<br />

Gruppierungen des bayerischen Frühliberalismus, deren Heterogenität die Subsumption<br />

unter eine starre Begrifflichkeit schwerlich zuläßt, sieht man davon ab, daß eine wie auch<br />

immer geartete Weiterentwicklung der Verfassung als verbindendes Element zutage tritt,<br />

das enge Korsett des bürokratischen Absolutismus – einer Schöpfung des Montgelas-<br />

Staates – hinter sich lassen wollte.<br />

Es dominierte vor 1830 der Beamtenliberalismus, der nicht nur einflußreich und<br />

antifeudal 376 , sondern staatstragend im Sinne einer Akzeptanz eines modernen (nicht<br />

erstarrten) Verwaltungsstaats auf monarchischer Grundlage war, darüber hinaus aber den<br />

Patrimonialstaat Ludwigscher Prägung ablehnte und die Kartell- und Schutzfunktion des<br />

Landtages betonte.<br />

374<br />

375<br />

376<br />

vgl. Treml, Manfred: München 1994, S. 49<br />

vgl. Spindler, Max: Sonderausgabe 1978, S. 109. Vgl. auch Heigl, Theodor von: Ludwig I. König von<br />

Bayern. Leipzig 1872, S. 84. Vgl. auch ÖGB Band 36, Trautmannsdorf an Metternich 31.10.1825<br />

vgl. Gollwitzer, Heinz: München 1996, S. 365

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