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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 122<br />

in die Defensive gedrängt, reagierte über Gebühr heftig (Salat), fand aber zunächst in von<br />

Günther keine Stütze, der Anfangs Röschlaubs Rektorat begrüßte, ehe der Streit um die<br />

Aufsplittung der Sektionen in Fakultäten mit eigener Beschlußfähigkeit den Dissens<br />

zwischen Röschlaub und von Günther ans Tageslicht brachte.<br />

Sehr schnell nahm der Streit scharfe, verletzende Formen an und führte zur Forderung<br />

von Günthers nach der Amtsenthebung Röschlaubs. Das Ministerium sah sich anläßlich<br />

der Auseinandersetzung um die Duldung der Landsmannschaften durch das Rektorat<br />

Röschlaub veranlaßt, entschieden Partei zu ergreifen. Von Günther war durchaus der<br />

Zusammenhang zwischen restaurativer Bewegung bei gleichzeitiger Duldung der Corps<br />

nicht entgangen und formulierte wiederholt Beschwerden über Röschlaub, dessen<br />

Bestreben dahin ginge, ihn (von Günther) von der disziplinären und polizeilichen Aufsicht<br />

über die Studierenden zu entfernen. 343<br />

Hintergrund des von Thürheimschen Reskripts vom 6.4.1823, in welchem den<br />

Universitätsbehörden „pflichtwidrige Nachsicht und verderbliche Schwäche“ vorgeworfen<br />

wurde 344 , bildet der Bericht von Günthers vom 27.3.1823, in welchem er urplötzlich den<br />

hohen Organisationsgrad der Studierenden in Corps, die Existenz eines<br />

Seniorenkonvents und die Installation eines Ehrengerichts als Vorboten einer sich<br />

bildenden Burschenschaft menetekelhaft an die Wand malte. Den Universitätsbehörden<br />

warf er nicht nur lasche Handhabung der Aufsicht über die Studierenden vor, sondern<br />

bewußte stillschweigende Duldung der Aktivitäten der studentischen Autoritäten<br />

(Senioren). 345<br />

10.2.1. Die Verschärfung des Drucks auf die Corps<br />

Die für den 10.4.1823 anberaumte Untersuchung zeigte zweierlei: Die Studierenden,<br />

mehrheitlich in Corps organisiert und zur Zeit des Rektorats Röschlaub an freizügiges<br />

Auftreten gewöhnt, zeigten sich schockiert und zogen sich in stummem Protest in die<br />

Unsichtbarkeit zurück unter Vermeidung aller gegen sie verwendbaren Aktionen. Von<br />

Günther, der den Vorsitz in der untersuchenden universitären Polizeikommission führte,<br />

war von der Vertuschungs- und Verschleppungstaktik der zur Untersuchung eingesetzten<br />

Kräfte überzeugt angesichts der sich ergebnislos hinziehenden Befragung. Vollends die<br />

Rede Röschlaubs anläßlich der Senatssitzung vom 11.6.1823 346 , in welcher er ein<br />

summarisches Resümee seiner Sicht der am 30.5.1823 abgebrochenen Untersuchung<br />

zog, ließen von Günther zu dem Schluß kommen, daß es Röschlaub um Verharmlosung<br />

343<br />

344<br />

345<br />

346<br />

vgl. Huber, Max: Würzburg 1939. S.3-8<br />

MInn 23714/V. Reskript von Thürheims vom 6.4.1823<br />

MInn 23714/V. Bericht von Günthers vom 27.3.1823<br />

MInn 23714/V

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