PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 122<br />
in die Defensive gedrängt, reagierte über Gebühr heftig (Salat), fand aber zunächst in von<br />
Günther keine Stütze, der Anfangs Röschlaubs Rektorat begrüßte, ehe der Streit um die<br />
Aufsplittung der Sektionen in Fakultäten mit eigener Beschlußfähigkeit den Dissens<br />
zwischen Röschlaub und von Günther ans Tageslicht brachte.<br />
Sehr schnell nahm der Streit scharfe, verletzende Formen an und führte zur Forderung<br />
von Günthers nach der Amtsenthebung Röschlaubs. Das Ministerium sah sich anläßlich<br />
der Auseinandersetzung um die Duldung der Landsmannschaften durch das Rektorat<br />
Röschlaub veranlaßt, entschieden Partei zu ergreifen. Von Günther war durchaus der<br />
Zusammenhang zwischen restaurativer Bewegung bei gleichzeitiger Duldung der Corps<br />
nicht entgangen und formulierte wiederholt Beschwerden über Röschlaub, dessen<br />
Bestreben dahin ginge, ihn (von Günther) von der disziplinären und polizeilichen Aufsicht<br />
über die Studierenden zu entfernen. 343<br />
Hintergrund des von Thürheimschen Reskripts vom 6.4.1823, in welchem den<br />
Universitätsbehörden „pflichtwidrige Nachsicht und verderbliche Schwäche“ vorgeworfen<br />
wurde 344 , bildet der Bericht von Günthers vom 27.3.1823, in welchem er urplötzlich den<br />
hohen Organisationsgrad der Studierenden in Corps, die Existenz eines<br />
Seniorenkonvents und die Installation eines Ehrengerichts als Vorboten einer sich<br />
bildenden Burschenschaft menetekelhaft an die Wand malte. Den Universitätsbehörden<br />
warf er nicht nur lasche Handhabung der Aufsicht über die Studierenden vor, sondern<br />
bewußte stillschweigende Duldung der Aktivitäten der studentischen Autoritäten<br />
(Senioren). 345<br />
10.2.1. Die Verschärfung des Drucks auf die Corps<br />
Die für den 10.4.1823 anberaumte Untersuchung zeigte zweierlei: Die Studierenden,<br />
mehrheitlich in Corps organisiert und zur Zeit des Rektorats Röschlaub an freizügiges<br />
Auftreten gewöhnt, zeigten sich schockiert und zogen sich in stummem Protest in die<br />
Unsichtbarkeit zurück unter Vermeidung aller gegen sie verwendbaren Aktionen. Von<br />
Günther, der den Vorsitz in der untersuchenden universitären Polizeikommission führte,<br />
war von der Vertuschungs- und Verschleppungstaktik der zur Untersuchung eingesetzten<br />
Kräfte überzeugt angesichts der sich ergebnislos hinziehenden Befragung. Vollends die<br />
Rede Röschlaubs anläßlich der Senatssitzung vom 11.6.1823 346 , in welcher er ein<br />
summarisches Resümee seiner Sicht der am 30.5.1823 abgebrochenen Untersuchung<br />
zog, ließen von Günther zu dem Schluß kommen, daß es Röschlaub um Verharmlosung<br />
343<br />
344<br />
345<br />
346<br />
vgl. Huber, Max: Würzburg 1939. S.3-8<br />
MInn 23714/V. Reskript von Thürheims vom 6.4.1823<br />
MInn 23714/V. Bericht von Günthers vom 27.3.1823<br />
MInn 23714/V