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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 197<br />

Weit weniger willfährig zeigten sich allerdings die Pfälzer Gerichte, die gerade im Umgang<br />

mit den Häuptern des Preß- und Vaterlandsvereins soviel Nachsicht zeigten, daß den<br />

meisten von ihnen die Flucht möglich wurde (Schüler, Geib, Savoye, Siebenpfeifer).<br />

Lediglich Wirth mußte eine zweijährige Haftstrafe, verhängt vom Zweibrücker<br />

Bezirksgericht, absitzen. 588<br />

5.2.2. Verschärfte Überwachung von Universitäten und Studentenverbindungen<br />

Per Signat (10.1.1832) forderte Wallerstein die Auflösung der Germania, die zwar<br />

eigentlich nicht existieren durfte, aber dennoch präsent war. 589 Wallerstein übereilte bei<br />

seinem Vorgehen in dieser Sache nichts und ließ eine mehrmonatige<br />

Überwachungsaktion ins Land ziehen, um von Regierungsseite die Maßnahmen soweit<br />

abzusichern, daß durch die nachfolgenden Gerichts- und Strafaktionen sichergestellt<br />

werden konnte, daß die Burschenschaft in München ein- für allemal ausgeschaltet<br />

blieb. 590<br />

Als flankierende Maßnahme sollte die Position der Landsmannschaften gestärkt werden,<br />

indem durch Vorlage ihrer Satzungen und deren ministerielle Absegnung – die Kriterien<br />

des Ordnungsrahmens, innerhalb dessen sich die Satzungen bewegen sollten, blieben<br />

dabei ganz eng gezogen – die Gewähr für unpolitische, rein studentische Gruppierungen<br />

abgeben sollten. 591 Den Landsmannschaften war ihrerseits daran gelegen, von den<br />

Sanktionen gegen die Burschenschaften durch die behördliche Anerkennung zu<br />

profitieren und beeilten sich durch Überarbeitung ihrer Satzungen diesem Ziel<br />

näherzukommen. Ein wunder Punkt dabei blieb die Duellfrage, denn ein von den<br />

Behörden geforderter Verzicht tangierte auch das Selbstverständnis der<br />

Landsmannschaften zu nachhaltig. Die Zweckformulierungen innerhalb der<br />

landsmannschaftlichen Satzungen wiesen dementsprechend klare Bekenntnisse zu rein<br />

studentisch geselligen und wissenschaftlichen Bestimmungen auf, verzichteten auf<br />

Stellungnahmen in der Duellfrage 592 Genehmigung.<br />

und erhielten ohne Verzug die behördliche<br />

588<br />

589<br />

590<br />

591<br />

592<br />

vgl. Gollwitzer, Heinz: München 1997, S. 465-468<br />

vgl. Huber, Max: Würzburg 1939, S. 130<br />

vgl. MInn 45830<br />

vgl. MInn 45823. Innenministerielle Entschließung vom 10.4.1832<br />

vgl. MInn 45823. Satzungen der Suevia vom 6. Juli.1832

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