PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 197<br />
Weit weniger willfährig zeigten sich allerdings die Pfälzer Gerichte, die gerade im Umgang<br />
mit den Häuptern des Preß- und Vaterlandsvereins soviel Nachsicht zeigten, daß den<br />
meisten von ihnen die Flucht möglich wurde (Schüler, Geib, Savoye, Siebenpfeifer).<br />
Lediglich Wirth mußte eine zweijährige Haftstrafe, verhängt vom Zweibrücker<br />
Bezirksgericht, absitzen. 588<br />
5.2.2. Verschärfte Überwachung von Universitäten und Studentenverbindungen<br />
Per Signat (10.1.1832) forderte Wallerstein die Auflösung der Germania, die zwar<br />
eigentlich nicht existieren durfte, aber dennoch präsent war. 589 Wallerstein übereilte bei<br />
seinem Vorgehen in dieser Sache nichts und ließ eine mehrmonatige<br />
Überwachungsaktion ins Land ziehen, um von Regierungsseite die Maßnahmen soweit<br />
abzusichern, daß durch die nachfolgenden Gerichts- und Strafaktionen sichergestellt<br />
werden konnte, daß die Burschenschaft in München ein- für allemal ausgeschaltet<br />
blieb. 590<br />
Als flankierende Maßnahme sollte die Position der Landsmannschaften gestärkt werden,<br />
indem durch Vorlage ihrer Satzungen und deren ministerielle Absegnung – die Kriterien<br />
des Ordnungsrahmens, innerhalb dessen sich die Satzungen bewegen sollten, blieben<br />
dabei ganz eng gezogen – die Gewähr für unpolitische, rein studentische Gruppierungen<br />
abgeben sollten. 591 Den Landsmannschaften war ihrerseits daran gelegen, von den<br />
Sanktionen gegen die Burschenschaften durch die behördliche Anerkennung zu<br />
profitieren und beeilten sich durch Überarbeitung ihrer Satzungen diesem Ziel<br />
näherzukommen. Ein wunder Punkt dabei blieb die Duellfrage, denn ein von den<br />
Behörden geforderter Verzicht tangierte auch das Selbstverständnis der<br />
Landsmannschaften zu nachhaltig. Die Zweckformulierungen innerhalb der<br />
landsmannschaftlichen Satzungen wiesen dementsprechend klare Bekenntnisse zu rein<br />
studentisch geselligen und wissenschaftlichen Bestimmungen auf, verzichteten auf<br />
Stellungnahmen in der Duellfrage 592 Genehmigung.<br />
und erhielten ohne Verzug die behördliche<br />
588<br />
589<br />
590<br />
591<br />
592<br />
vgl. Gollwitzer, Heinz: München 1997, S. 465-468<br />
vgl. Huber, Max: Würzburg 1939, S. 130<br />
vgl. MInn 45830<br />
vgl. MInn 45823. Innenministerielle Entschließung vom 10.4.1832<br />
vgl. MInn 45823. Satzungen der Suevia vom 6. Juli.1832