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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 172<br />

Kandidaten zu verprellen. Die apodiktische Aussage Heers (QuD Band IV S. 310),<br />

wonach aus dem Schreiben das Fehlen jedweder revolutionärer Energie herausgelesen<br />

werden muß, kann allenfalls vor dem Hintergrund der behördlichen Untersuchung<br />

späterer Jahre in den rechten Kontext gerückt werden. So sehr der<br />

Untersuchungsausschuß bestrebt war, eine zwingende Folgerichtigkeit revolutionärer<br />

Aktionsbereitschaft zumindest seit dem Burschentag in Frankfurt in die<br />

Burschenschaftsaktivitäten hineinzuinterpretieren und zu den gewollten indifferenten<br />

Schuldzuweisungen zu gelangen, so wenig taugen die Heerschen Interpretationsversuche<br />

die schablonierte Schuldzuweisung der Behörden wirksam zu entkräften.<br />

Die Aussagen der Angeschuldigten selbst, das wurde schon an anderer Stelle bemerkt,<br />

werden in erster Linie unter dem Aspekt der individuellen Umstände zu würdigen sein.<br />

Gerade die Widersprüchlichkeit in den Aussagen zu ein- und demselben Fragenkomplex<br />

(das gilt für Guitienne wie für Otto, Brüggemann und andere) demonstriert hinlänglich die<br />

Druckverhältnisse, denen die Vernommenen durch den Untersuchungsausschuß<br />

ausgesetzt waren. Von daher ist es nicht verwunderlich, wenn die Aussagen von<br />

Guitienne (Anm. 2) so unscharf bleiben, daß zum Beispiel unter Einheit Deutschlands<br />

ebensosehr die auf herkömmlicher Fürstenherrschaft beruhende ideelle<br />

Wertegemeinschaft zu verstehen ist wie eine deutsche Republik, deren Existenz aber das<br />

Verschwinden der Fürstenherrschaft zwingend erfordern würde. 505<br />

Als abschließende Anmerkung sei noch vermerkt, daß die Breslauer Burschenschaft der<br />

brieflichen Intervention und der darin ausgesprochenen Erwartungshaltung des<br />

Verbandes nicht zu folgen bereit war. 506<br />

5.1.3. Versuche zur Erweiterung der Agitationsbasis<br />

Im Sommer 1831 konnte sich die restituierte Germania in München relativ freizügig<br />

bewegen, ein erstaunliches Phänomen, wenn man bedenkt, daß das Appellationsgericht<br />

erst im August des Jahres die Schlußurteile im Zusammenhang mit den<br />

„Dezemberkalamitäten“ sprechen wird. Der König und die Regierung hatten sich aber zu<br />

dieser Zeit dem aus königlicher Sicht „unerquicklichsten Landtag“ zu erwehren, der bis<br />

dato stattgefunden hatte. Die behördlichen Energien waren also zu einem Gutteil<br />

505<br />

506<br />

Auch bei Wehner ist die Tendenz zu beobachten, die Aussagen der zur Untersuchung gezogenen<br />

Germanen als gültige <strong>Dokument</strong>e der Befindlichkeit der Burschenschaft in einem bestimmten<br />

Zeitkontext anzuerkennen, und dies ohne Bezug zur Realität, innerhalb welcher diese Aussagen<br />

entstanden. Dies geschieht etwa, wenn er zu den oben zitierten Aussagen Guitiennes schreibt, daß<br />

„das Vorherrschen einer politischen Tendenz aus diesen Schilderungen nicht herausgelesen werden<br />

kann“ (S. 63).<br />

vgl. QuD Band IV/S. 310

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