PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 121<br />
toto ein militärisches Interventionsrecht gegen Einzelstaaten ermöglichte, mittrug und der<br />
Verlängerung der Beschlüsse im Jahre 1824 keine Hindernisse in den Weg legte.<br />
10.2. Die Folgen für die Studentenbewegung<br />
An die Stelle des Kurators trat bereits zum 1.1.1819 ein außerordentlicher<br />
Ministerialkommissar namens Karl von Günther mit der akzentuierten Aufgabenstellung,<br />
jede Opposition gegen die Bürokratie zu brechen und neben dem strikten Vollzug der<br />
später in den Karlsbader Beschlüssen für die Überwachung der Universität bestimmten<br />
Maßnahmen die Oberaufsicht über die Universitätspolizei zu übernehmen und die<br />
Überwachung von Studienfleiß und Disziplin zu gewährleisten. Damit war die Möglichkeit<br />
willkürlicher Eingriffe in die Geschäftsführung des akademischen Senates und in die<br />
Studienordnung gegeben. 341<br />
Für Konfliktstoff war von Anfang an gesorgt. Die Forderung an die Professoren durch<br />
kleinliche Überwachung des Studienfleißes (Überwachung des Kollegbesuches durch<br />
Namensaufruf) führte zu heftigen Protesten von professoraler Seite. 342 Uneinigkeit<br />
bestand in der Frage nach den Ursachen des nachlassenden studentischen Fleißes. Von<br />
Günther jedenfalls machte dafür die Reste korporativer universitärer Autonomie und<br />
professoralen Kastengeist verantwortlich, die jedwede liberale (sic!) Reform der<br />
Universität verhindern würden. Als Heilmittel empfahl er verschärften Leistungsdruck<br />
gegen die Studierenden und ein ausgeklügeltes Gratifikationssystem zur Aufbrechung der<br />
professoralen Solidarität. Das Ministerium, welches sich mit Protesten und Beschwerden<br />
aus beiden Lagern konfrontiert sah, verschanzte sich hinter Passivität, ein Umstand, dem<br />
sich die restaurativ-religiös-romantische Professorenschaft zunutze machte, ihrerseits den<br />
Versuch zu unternehmen, eine vollständige Reorganisation des Universitätswesens in<br />
ihrem Sinne herbeizuführen. Zumal unter Andreas Röschlaub, der im Herbst 1820 das<br />
Rektorat übernehmen und drei Jahre lang eine entschiedene Opposition gegen<br />
aufgeklärte Kulturpolitik betrieb, setzte die heftige Gegenbewegung ein.<br />
Ziel des Röschlaubschen Reformansatzes war eine größtmögliche Selbstverwaltung der<br />
Universität bei weitgehender Verbannung jedweden utilitaristischen Studienansatzes aus<br />
dem Universitätsbetrieb. Dieser neuhumanistische Grundansatz fand sein Korrelat in der<br />
Forderung nach weitgehender Studienfreiheit. Die Partei der Aufklärung sah sich plötzlich<br />
341<br />
342<br />
vgl. Huber, Max: Ludwig I. von Bayern und die Ludwig-Maximilians-Universität in München (1826-<br />
1832), S.2, Würzburg 1939<br />
UAM C I, 4. Schreiben des akademischen Senates an das Innenministerium vom 21.1.1819. Tenor:<br />
Zwangsmittel förderten Studienfleiß nicht, die Maßnahmen seien mit der Würde der Universität und<br />
ihrer Lehrer nicht vereinbar. Vgl. auch Köppen, Friedrich: Offene Rede über Universitäten. Baiern<br />
gewidmet. Landshut 1820. Darin monierte Köppen die verletzende Art des Vollzuges der Karlsbader<br />
Beschlüsse, feindselige Schulmeisterei und die völlige Untauglichkeit von Günthers in der Funktion<br />
des außerordentlichen Kommissärs.