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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 149<br />

tiefen ideologischen Meinungsverschiedenheiten in dieser – und nicht nur in dieser –<br />

Frage wirft. Schon zu diesem Zeitpunkt offenbarte sich ein strukturell elitärer Grundzug<br />

der späteren Germanen bei der Rezeption von Mitgliedern, diese auf ihre vornehmlich<br />

„politische Tauglichkeit“ hin zu überprüfen und somit den Zugang zum engeren Verbund<br />

der Burschenschaft von einer derartigen Qualifikation abhängig zu machen. 430 Aufgrund<br />

numerischer Unterlegenheit konnte die arminische Majorität diese germanische<br />

Forderung zurückweisen, der schließlich nichts anderes übrigblieb, als sich als eigene<br />

Burschenschaft zu konstituieren. 431<br />

Strukturelle Differenzen wurden also zum Auslöser der Spaltung 432 . Hinsichtlich ihres<br />

juvenil-studentischen Habitus besaßen zu jener Zeit die Germanen zweifellos mehr<br />

Ähnlichkeit mit den traditionellen Corps, deren Kneipen-, Fecht- und Satisfaktionssitten<br />

ihnen näher standen als das „schwärmerisch-ideale Streben“ 433 der Arminen, die zudem<br />

durch ihre reservierte Haltung dem Zweikampf gegenüber von den Corps als Fremdkörper<br />

empfunden wurden.<br />

Obschon die Mehrzahl innerhalb der Marcomannen der arminischen Richtung zuneigte,<br />

war es doch unverkennbar, daß die entschiedenere Energie in der Verfolgung ureigenster<br />

Ziele den Germanen eignete, ablesbar an deren maßgeblichen Einfluß in den allgemeinen<br />

Versammlungen, allen voran den Burschentagen.<br />

430<br />

431<br />

432<br />

433<br />

Wie sehr in dieser Frage der zentrale Untersuchungsausschuß auch versuchte, Licht ins Dunkle zu<br />

bringen, gerade hinsichtlich der Existenz einer eminent-politischen Aufnahmeformel vor 1830, so wird<br />

doch auch aus den divergierenden Aussagen einzelner Burschenschafter deutlich, daß zumindest an<br />

einigen Hochschulen (Würzburg, Erlangen) explizit mit einer derartigen Formel gearbeitet wurde,<br />

deren sinngemäße Akzeptanz durch die Burschenschaften an den übrigen Hochschulen zumindest<br />

zur Voraussetzung für das Einrücken in den engeren Bund gemacht wurde.<br />

vgl. QuD/Band X S. 170<br />

vgl. ebd. Vgl. auch G.St.B. Rep. 97/VIII/Band 2 Berliner Kammergericht/Blatt 4. Die formaltechnische<br />

Auflösung der Marcomannia datierte laut Aussage Compes vor dem Kammergericht auf den<br />

13.1.1829.<br />

Kurz, Ferdinand: Akademische Monatshefte Band 22 (1905), S. 11-14

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