PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 149<br />
tiefen ideologischen Meinungsverschiedenheiten in dieser – und nicht nur in dieser –<br />
Frage wirft. Schon zu diesem Zeitpunkt offenbarte sich ein strukturell elitärer Grundzug<br />
der späteren Germanen bei der Rezeption von Mitgliedern, diese auf ihre vornehmlich<br />
„politische Tauglichkeit“ hin zu überprüfen und somit den Zugang zum engeren Verbund<br />
der Burschenschaft von einer derartigen Qualifikation abhängig zu machen. 430 Aufgrund<br />
numerischer Unterlegenheit konnte die arminische Majorität diese germanische<br />
Forderung zurückweisen, der schließlich nichts anderes übrigblieb, als sich als eigene<br />
Burschenschaft zu konstituieren. 431<br />
Strukturelle Differenzen wurden also zum Auslöser der Spaltung 432 . Hinsichtlich ihres<br />
juvenil-studentischen Habitus besaßen zu jener Zeit die Germanen zweifellos mehr<br />
Ähnlichkeit mit den traditionellen Corps, deren Kneipen-, Fecht- und Satisfaktionssitten<br />
ihnen näher standen als das „schwärmerisch-ideale Streben“ 433 der Arminen, die zudem<br />
durch ihre reservierte Haltung dem Zweikampf gegenüber von den Corps als Fremdkörper<br />
empfunden wurden.<br />
Obschon die Mehrzahl innerhalb der Marcomannen der arminischen Richtung zuneigte,<br />
war es doch unverkennbar, daß die entschiedenere Energie in der Verfolgung ureigenster<br />
Ziele den Germanen eignete, ablesbar an deren maßgeblichen Einfluß in den allgemeinen<br />
Versammlungen, allen voran den Burschentagen.<br />
430<br />
431<br />
432<br />
433<br />
Wie sehr in dieser Frage der zentrale Untersuchungsausschuß auch versuchte, Licht ins Dunkle zu<br />
bringen, gerade hinsichtlich der Existenz einer eminent-politischen Aufnahmeformel vor 1830, so wird<br />
doch auch aus den divergierenden Aussagen einzelner Burschenschafter deutlich, daß zumindest an<br />
einigen Hochschulen (Würzburg, Erlangen) explizit mit einer derartigen Formel gearbeitet wurde,<br />
deren sinngemäße Akzeptanz durch die Burschenschaften an den übrigen Hochschulen zumindest<br />
zur Voraussetzung für das Einrücken in den engeren Bund gemacht wurde.<br />
vgl. QuD/Band X S. 170<br />
vgl. ebd. Vgl. auch G.St.B. Rep. 97/VIII/Band 2 Berliner Kammergericht/Blatt 4. Die formaltechnische<br />
Auflösung der Marcomannia datierte laut Aussage Compes vor dem Kammergericht auf den<br />
13.1.1829.<br />
Kurz, Ferdinand: Akademische Monatshefte Band 22 (1905), S. 11-14